Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-370-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) beabsichtigt federführend für die teilnehmenden Rundfunkanstalten eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial ohne Abnahmeverpflichtung mit einem Partner abzuschließen.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) beabsichtigt federführend für die teilnehmenden Rundfunkanstalten eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial ohne Abnahmeverpflichtung mit einem Partner abzuschließen.
Zur wirtschaftlichen Beschaffung haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Radio Bremen (RB),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR)Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 24 Monate betragen, beginnend ab voraussichtlich dem 1.6.2021, wobei dem WDR das einmalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt somit höchstens 48 Monate. Die Ausübung der Option wird der WDR den Partnern der Rahmenvereinbarung rechtzeitig mitteilen.
Die Leistung umfasst die Bestellannahme über drei Wege (Faxabruf, E-Mail oder interne/externe Kataloganbindung) sowie die Lieferung der bestellten Ware an den anfordernden Bereich.
Der Zuschlag in diesem Vergabeverfahren erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ziffer 5 der Vergabeunterlage.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung (Teil 7 der Vergabeunterlagen) einschließlich der darin aufgeführten Anlagen beschrieben.
Die vertraglichen Regelungen sind in diesen Vergabeunterlagen und aus dem diesen Unterlagen beiliegenden Vertrag ersichtlich.
1 x 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens:
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur/Betriebsstätte des Bieters:
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Referenzen:
Dem Angebot sind mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten 4 Jahren, berechnet ab Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens, beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Verträge mit einem Volumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr bei ein Vertragslaufzeit von mind. 2 Jahren,
— Belieferung eines Auftraggebers an bundesweit mehreren Standorten ,
— Reaktionszeiten: Lieferung innerhalb von 48 Stunden.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ausführung/Leistungszeitraum,
— Auftragswert/Umsatz in TEuro,
— möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung der Reaktionszeiten und wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz).
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGDWUL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland