Neubeschaffung eines extrakorporales Stoßwellenlithotripsie-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung eines extrakorporales Stoßwellenlithotripsie-Systems
ESWL System 2021-02.
Universitätsklinikum Bonn AöR
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Zur Therapie der Urolithiasis werden an der Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie des Universitätsklinikums alle modernen Techniken der Steinsanierung angeboten. Zu diesen Methoden gehören einerseits die minimal-invasiven endourologischen Therapien (Ureterorenoskopie (URS), Perkutane Nephrolitholapaxie (PNL)), sowie die nicht invasive Therapiemöglichkeit der Extrakorporalen Stoßwellenlithotripsie (ESWL). Diese ermöglicht die schonendste Steintherapie, die bei Erwachsenen sogar ohne Vollnarkose durchgeführt werden kann. Dabei werden die Steine mittels Ultraschall oder Röntgen geortet und anschließend mithilfe von Stoßwellen gezielt, durch die Haut, zertrümmert. Durch diese Therapie werden die Steine zerkleinert und in der Folge mit dem Urin ausgeschieden.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Universitätsklinik Bonn AÖR, Venusberg-Campus 1 (ehemals Sigmund-Freud-Str. 25), in 53127 Bonn (im Folgenden UKB, Auftraggeber oder AG genannt) die Anschaffung eines ESWL-Systems, bestehend aus einer ESWL-Einheit mit Behandlungstisch, C-Bogen System und einem Ultraschallsystem, für die Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie.
Laufzeit entsprechend der Lieferzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDM17
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.