Antwerpener Straße, Köln, Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0303-26-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Antwerpener Straße, Köln, Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln
Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppen 1 bis 8 und Sonstiges
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die Aufgabenbeschreibung und ist zwingend zu beachten.
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle
Antwerpener Straße 19-29
50672 Köln
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle, Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln – Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppen 1 bis 8 und Sonstiges
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen – geschätzt circa 15 %,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen – geschätzt circa 11 %,
— 430 Raumlufttechnische Anlagen – geschätzt circa 22 %,
— 440 Elektrische Anlagen – geschätzt circa 24 %,
— 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen – geschätzt circa 8 %,
— 460 Förderanlagen – geschätzt circa 7 %,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen, hier: Küchentechnik – geschätzt circa 5 %,
— 480 Gebäude- und Anlagenautomation – geschätzt circa 4 %,
— 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen – geschätzt circa 4 %.
Die Schule besteht zur Zeit aus 2 einzelnen Gebäuden an der Antwerpener und an der Genter Straße. Zwischen den beiden Baukörpern sowie angrenzenden Brandwänden der benachbarten Wohnbebauung liegt im Blockinneren der Schulhof. Ein Erhalt und eine Sanierung der Bestandsgebäude vor Ort wird aufgrund maroder Bausubstanz und tragwerksplanerischen Gegebenheiten nicht befürwortet. Der Abbruch wird für Ende 2023 anvisiert. Im unmittelbaren Anschluss an die Baufeldfreimachung ist der Beginn der Arbeiten für den Neubau geplant. Die vorgeschalteten Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeleistungen sind ausreichend im Zeitplan berücksichtigt. Die Liegenschaft ist an die Fernwärmeversorgung (Schule) und Gas (Verwaltung) angeschlossen.
Der Neubau soll errichtet werden für eine 3-zügige Schule für circa 360 Schüler, mit Einfachsporthalle. Ein Musterraumprogramm liegt vor.
Aufgrund der Innenstadtlage und der angrenzenden Bestandsbebauung ist ein Baugrubenverbau technisch unabdingbar. Weitere erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarbebauung sind zu erwarten.
Die Gesamtgröße des Grundstückes zwischen der Antwerpener Straße und der Genter Straße beträgt circa 3 600 qm.
Eine Gesamt-Bruttogeschossfläche von circa 6 300 qm ist als Zielwert anzustreben, bei einer Nutzfläche von circa 3 600 qm. Der ermittelte Flächenbedarf ergab circa NF 2 800 qm für die 3 zügige Schule und circa NF 805 qm für die Turnhalle mit Nebenräumen, der Bruttorauminhalt liegt bei circa 24 500 m3. Die Soll-Fläche für den Schulhof beträgt circa 1 800 qm und ist im Rahmen der Planung möglichst wenig zu unterschreiten, Minimalfläche 1 600 qm.
Die geschätzten Kosten wurden in der Summe der Kostengruppe 300 Bauwerk/Baukonstruktion und der Kostengruppe 400 Technische Gebäudeausrüstung mit circa 13,1 Millionen EUR (netto) ermittelt, aufgeteilt in circa 9,1 Millionen EUR (netto) für die Kostengruppe 300 und in circa 4 Millionen EUR (netto) für die Kostengruppe 400.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Geplante Vertragslaufzeit: 66 Monate bis zur Fertigstellung der Leistungsphase 8 / Inbetriebnahme (ohne Gewährleistungszeit), zuzüglich 48 Monate für die Leistungsphase 9.
Die Vergabe soll stufenweise erfolgen, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3.
Optional ist die Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 5 sowie 6 bis 9 nach Einholung eines Baubeschlusses vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung detailliert ausgeführt und zwingend zu beachten.
Leistungsphasen 4 bis 9 – nach Ratsbeschluss / Baubeschluss
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufen besteht nicht.
Bearbeitungszeiten: 66 Monate ohne Leistungsphase 9:
Circa 12 Monate für die Leistungsphase 1 bis 3 – ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht -,
Circa 54 Monate für Leistungsphasen 4 bis 8.
Der Rückbau und die Baugrube sind bei der Zeitvorgabe berücksichtigt. Diese Leistungen erfolgen bauherrenseitig und sind nicht Bestandteil der angefragten Planungsleistungen.
48 Monate für Leistungsphase 9.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden, das bei der unter I.3 (Kommunikation) genannten Kontaktstelle der Stadt Köln, 30 / Amt für Recht Vergabe und Versicherungen, heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatelite/company/welcome.do einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert:
1. Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie),
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen,
c) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit),
d) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.,
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
2. Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nr. 1 VgV,
— Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV, in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Personen-, und in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Sach- und sonstige Schäden, oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall (Mindestanforderung).
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Abs. 3 VgV).
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe in digitaler Form über das VMP Bietertool) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) ist Voraussetzung für eine Wertung.
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
Es wird gefordert, dass die Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen sollen, folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 2 der beschäftigten projektverantwortlichen Ingenieure oder Ingenieurinnen (Büroinhaber /-inhaberin und/ oder festangestellter Beschäftigter/ Beschäftigte) müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Fachrichtung Elektrotechnik sowie mindestens 2 Ingenieure oder Ingenieurinnen müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Fachrichtung Versorgungstechnik haben.
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
— Es wird gefordert, dass mindestens einer der projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure oder Ingenieurinnen, als Fachplaner/in für Brandmeldeanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen nach DIN 14675 zertifiziert ist,
— Es wird gefordert, dass die verantwortlichen Planer der jeweiligen Anlagengruppen ihre Eignung entsprechend nachweisen können.
2.) Mindestens 3 Referenzprojekte sind vorzulegen, die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen:
Je Referenzprojekt muss die Bearbeitung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3, Leistungsphase 4 (sofern erforderlich) sowie Leistungsphase 5 bis einschließlich Leistungsphase 8 erfolgt sein – beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar:
— eigenverantwortlich erbracht und unter eigenem Namen realisiert,
— mindestens jeweils mit den Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) sowie mindestens 4 weitere der in der Aufgabenbeschreibung aufgeführten Anlagengruppen,
— Größenordnung ab 3 Millionen EUR netto für die KGR 400,
— mindestens Zuordnung in der Honorarzone II Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 56 HOAI 2013,
— mit erfolgter Inbetriebnahme im vorgegebenen Betrachtungszeitraum:
Abweichend zu § 46 (3) Nummer 1 VgV darf die Inbetriebnahme in dem Betrachtungszeitraum ab Januar 2013 bis einschließlich Abgabetermin der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Auftragsbekanntmachung erfolgt sein.
2.a) Zusätzliche Mindeststandards: zudem ist gefordert, dass von den mindestens 3 Referenzprojekten
— mindestens ein Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber erstellt worden ist,
— mindestens ein Referenzprojekt muss ein Bildungsbau sein,
— mindestens 2 Neubauprojekte sind gefordert,
— die Bearbeitung aller Anlagengruppen gemäß der Ausschreibung im Bereich der Versorgungstechnik ist mindestens einmal nachzuweisen – neben den Anlagengruppen 4 und 5,
— bei mindestens einem Referenzprojekt die Planung und Durchführung einer Brandmeldeanlage mit Sprachalarmierungsanlage nachgewiesen wird.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte, neben der Benennung im Teilnahmebogen, in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer.
Die Bearbeitung der Anlagengruppen sind erläuternd/aufgeschlüsselt projektbezogen darzustellen.
Die Zulassung der Teilnahmeanträge erfolgt über den Nachweis der unter III.1.3) geforderten Mindeststandards.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen, werden zur Beschränkung der Bewerber die eingereichten Referenzen gemäß II.2.9 dieser Auftragsbekanntmachung gewertet.
(Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.).
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten sind in Anlage 1 aufgeführt.
Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und sind zwingend zu beachten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und sind zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind, entsprechend der Angabe unter 1.3), ausschließlich elektronisch abzugeben.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEL3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.