Fliesenarbeiten Schlossallee Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0167
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesenarbeiten Schlossallee
Fliesenarbeiten.
Schlossallee
Düsseldorf
„Feinsteinzeugfliesen flure und Treppen“:
— 1 404 m2 Grundierung auf Boden,
— 1 356 m2 Bodenbelag 30 x 60 cm, Farbton graphitgrau,
— 37 m2 Podestbelag 30 x 60 cm, Farbton graphitgrau,
— 207 St Fliesen-Belag auf Treppenstufen als Trittstufen 28 x 175 cm, graphitgrau,
— 34 St Zulage für Kontraststreifen DIN 18040 an Stufenkanten, B 50 mm, L 1,75 m,
— 207 St Fliesen-Belag auf Treppenstufen als Setzstufen 16,6 x 175 cm,
— 32 St Fliesen-Belag auf Treppenpodesten 28 x 175 cm, ohne Rillen,
— 11 m2 Podestbelag 30 x 60 cm, Farbton hellgrau,
— 271 m Fliesen-Belag auf Treppenstufen als Trittstufen B 28 cm, hellgrau,
— 16 m Zulage für Kontraststreifen DIN 18040 an Stufenkanten, B 50 mm,
— 271 m Fliesen-Belag auf Treppenstufen als Setzstufen H 16,6 cm,
— 1 254 m Dauerelastische Fuge im Bodenfliesen-Belag,
— 273 m Abschluss-Schiene an Belagsübergang, Edelstahl, H 11 mm,
— 117 m Schrägschnitte gemäß Grundriss-Verlauf,
— 1 055 m Zulage für Anpassen ohne Sockelfliese,
— 1 254 m Abschneiden Überstand bauseitiger Randstreifen (bei bauseitigem Estrich),
— 1 404 m2 Begehbare Abdeckung aus folienkaschiertem Karton,
— 207 St Begehbare Abdeckung auf Treppenstufen aus folienkaschiertem Karton,
„Taktile Elemente als Leitsystem“:
— 18 m Taktile Elemente als Rippen (Leitstreifen), Edelstahl,
— 7 620 St Taktile Elemente als Noppen (Aufmerksamkeitsfelder), Edelstahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung,
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar),
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr),
— Urkalkulation (auf Verlangen der zuständigen Vergabestelle),
— Preisermittlung Bund.
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer,
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen;
— Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Berufsgruppen,
— Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.