Lieferung von Ultraschall-Funkwasserzählern inkl. Soft- und Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 193-465759
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:[removed]:TEXT:DE:HTML
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ultraschall-Funkwasserzählern inkl. Soft- und Hardware
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von ca. 8 000 Ultraschall-Funkwasserzählern einschließlich der dazu gehörigen Software und der der Funkauslesung dienenden Hardwarekomponenten.
Die Lieferung soll in 2 Teillieferungen erfolgen.
1. Teillieferung: bis spätestens 28.2.2021,
2. Teillieferung: bis spätestens 28.2.2022.
Overath
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von ca. 8 000 Ultraschall-Funkwasserzählern einschließlich der dazu gehörigen Software und der der Funkauslesung dienenden Hardwarekomponenten in den Jahren 2021 und 2022.
Es sollen kompakte Ultraschall-Kaltwasserzähler Q3 = 2,5, Q3 = 4, Q3 = 10 und Q3 = 16 bestehend aus elektronischem Messeinsatz, Elektronikmodul und Batterie in Kombination mit Funkmodul geliefert werden. Die Zähler sind integrierbar in AMR-Systeme und senden Daten nach Open-Metering Standard.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Ultraschall-Funkwasserzählern inkl. Soft- und Hardware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)