Reinigung – LWL-Förderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: RVS-002-32-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung – LWL-Förderschulen
Übernahme der Unterhalts- bzw. und oder Glas- und Rahmenreinigung in den organisatorisch zu den LWL-Schulverwaltungen Bielefeld, Dortmund, Paderborn, Münster und Soest gehörenden Einrichtungen.
Unterhaltsreinigung Bielefeld
33659 Bielefeld
Übernahme der Unterhaltsreinigung in den Schulen bzw. Gebäuden der LWL-Schulverwaltung Bielefeld.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Unterhaltsreinigung Dortmund
44287 Dortmund
Übernahme der Unterhaltsreinigung in den Schulen bzw. Gebäuden der LWL-Schulverwaltung Dortmund.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Unterhaltsreinigung Paderborn
33098 Paderborn
Übernahme der Unterhaltsreinigung in den Schulen bzw. Gebäuden der LWL-Schulverwaltung Paderborn.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Unterhaltsreinigung Münster
48734 Reken (Kreis Borken)
Übernahme der Unterhaltsreinigung in der Brückenschule Maria Veen – LWL-Förderschule der LWL-Schulverwaltung Münster.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Glas- u. Rahmenreinigung Münster
48734 Reken
Übernahme der Glas- und Rahmenreinigung in der Brückenschule Maria Veen – LWL-Förderschule der LWL-Schulverwaltung Münster.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Glas- u. Rahmenreinigung Paderborn
33098 Paderborn
Übernahme der Glas- und Rahmenreinigung in den Schulen bzw. Gebäuden der LWL-Schulverwaltung Paderborn.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Glas- u. Rahmenreinigung Soest
59494 Soest
Übernahme der Unterhaltsreinigung in den Schulen bzw. Gebäuden der LWL-Schulverwaltung Soest.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt undbeachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in dergeltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen.
Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistung, getrennt nach Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung anzugeben.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu vergebenen Leistungen (getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung) anzugeben. Als Auftragnehmer kommt nur ein Unternehmen in Betracht, das zum Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit (getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung) jeweils mindestens 3 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Unterhaltsreinigung von Schulen, Internaten, Wohnheimen, Pflegeeinrichtungen oder Verwaltungen mit mindestens 10 000 m2 Grundfläche bzw. regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung von mindestens 1 000 m2 Glasfläche in einer heterogenen Gebäudestruktur) vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW und eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Berufsgeheimnisses nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 8.4.2021 zu richten. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.