Ertüchtigung der Zentralkläranlage Warendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-052-AW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung der Zentralkläranlage Warendorf
Folgende Anlagenteile der Zentralkläranlage Warendorf (80.000 EW) sollen erneuert werden:
Teil A: Regenwasserbehandlung und mechanische Vorreinigung
Teil B: Rohschlammvorlagebehälter mit Pumpwerk und Abluftbehandlung
Teil C: Schlammentwässerungsanlage inklusive Fahrzeugwaage
Kläranlage Warendorf
Neuwarendorf 113
48231 Warendorf
(1) Leistungen bei Ingenieurbauwerken gem. § 43 HOAI, Leistungsphasen 3-9, inkl. ergänzender besonderer Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung);
(2) Leistungen der Tragwerksplanung, gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, inkl. Ergänzender besonderer Leistungen;
(3) Leistungen der technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (Anlagengruppen 4, 5, 7, 8), inkl. ergänzender besonderer Leistungen;
(4) Vermessungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9UZD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de