Gebäudeplanung für den Neubau der Leoschule in Lünen, 2. Stufe Referenznummer der Bekanntmachung: 102-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung für den Neubau der Leoschule in Lünen, 2. Stufe
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Gebäudeplanung. Die Stadt Lünen plant den Neubau eines Grundschulstandortes im Lüner Stadtgebiet.
Die Leoschule mit Ihrem jetzigen Standort an der Hubertusstraße 3 entspricht nicht mehr dem heutigen Grundschulstandard, auch die Unterbringung der Offenen Ganztagsschule erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen. Zudem soll der Neubau der Schule die Umsetzung der Inklusion deutlich verbessern.
Derzeit ist von Gesamtkosten (KG 200-700) von ca. 9,7 Mio. EUR (brutto) für die Errichtung der Grundschule (ohne Rückbau) auszugehen.
Der Rückbau der Bestandsgebäude, der Neubau der Turnhalle, sowie eine ggf. erforderliche Auslagerung sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe in der Aufgabenbeschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung der in der Leistungsphase 1 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen Leoschule (Planung)
Ort: Kassel
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 31.10.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDYW8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.