Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus, Gemeinde Altenberge
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altenberge.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus, Gemeinde Altenberge
Die Gemeinde Altenberge beabsichtigt am Standort des jetzigen Rathauses einen Rathausneubau mit einer BGF von rund. 5 000 m2 zu realisieren. Die Nettoherstellungskosten (KG 300, 400 und 500) sind auf 8,6 Mio. EUR festgelegt.
Das bestehende Rathaus erfüllt nicht die Anforderungen an Funktionalität, Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Die Gemeinde hat im Vorfeld eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie und eine Standortstudie durchgeführt. Außerdem wurden die Bürger in einer Beteiligungsveranstaltung in den Entscheidungsprozess mit eingebunden. Letztendlich hat sich herauskristallisiert, dass ein Neubau aus finanziellen und funktionalen und energetischen Gründen der Sanierung vorzuziehen ist. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden. Beabsichtigt ist gleichzeitig die Stärkung der Identifikationswirkung und Zentralität der Ortsmitte in Verbindung mit der Schaffung von Barrierefreiheit und Erweiterung des Flächenangebotes.
Termine:
— Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 16.3.2021,
— Ausgabe der Unterlagen 14.5.2021,
— Kolloquium/Preisgerichtsvorbesprechung 25.5.2021,
— Bearbeitungszeit bis 29.7.2021,
— Abgabe Modell bis 19.8.2021,
— Preisgerichtssitzung 7.9.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer*innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 7 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:
http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/altenberge
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.1. durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in,
1.2. Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2,5 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenz ist nur von den gelosten Bewerbern zu führen und hat nach Aufforderungdurch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 6 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch einen gelosten Bewerber nicht erbracht werden, so werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden oder Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung mit zusätzlicher Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung entsprechende Mindestdeckungssummen abzuschließen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformularist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 15.4.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [removed]
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Folgende formale Kriterien gelten für die Zulassung der Bewerbung:
— fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen,
— Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Architekt*in
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
Formalleistungen:
— Leistungs- und Programmerfüllung.
Städtebauliches Konzept:
— Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial,
— Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes,
— Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäb-lichkeit, Höhe, Kubatur),
— Funktionalität des Erschließungskonzeptes.
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität:
— Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes,
— Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flä-chenvorgaben,
— Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben,
— Flächeneffizienz/Wirtschaftlichkeit,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit.
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verte-lung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach der VgV durchgeführt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung ermittelt:
— 50 % Wettbewerbsergebnis,
— 20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals,
— 30 % Angebotspreis.
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Preisträger 5 Punkte, der 2. Preisträger 3 Punkte und der 3. Preisträger 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Preisträger mit 0,5 Punkt bewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]