BLB D/Wuppertal/Bergische Universität/Ersatzneubau Experimentierhalle/Architektenwettbewerb/Generalplaner 065-20-00323 Referenznummer der Bekanntmachung: 065-20-00323
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Wuppertal/Bergische Universität/Ersatzneubau Experimentierhalle/Architektenwettbewerb/Generalplaner [removed]
Aufgabe des Verfahrens ist die Planung einer Experimentierhalle für den Fachbereich Physik als Ersatzneubau auf der s. g. 'Hauptbaufläche' des Campus Grifflenberg (an der Gaußstraße zwischen dem Hörsaal- + Konferenzzentrum und dem Hochschul-Kindergarten, gegenüber dem 2016 fertig gestellten Ersatzneubau Chemie, Biologie u. W.).
Realisiert werden sollen u. a. hochinstallierte Labore, die einen erhöhten gebäudetechnischen Aufwand erforderlich machen.
Die geforderten Qualitäten richten sich nach den Anforderungen des Raumprogramms und dem 'Leitfaden Standardausstattungen' der BUW.
Das Baugrundstück weist eine ortstypische Hanglage auf.
Das Raumprogramm enthält eine Gesamtnutzfläche von ca. 3 100 m² für insgesamt 5 unterschiedliche Nutzungsarten (1: Wohnen [~50 m²], 2: Büros [~900 m²], 3: Labor [~1 430 m²], 4: Lager [~115 m²], 5: Lehre [~600 m²]).
Die Baukosten für die Halle (KG 200 - 600) betragen etwa [Betrag gelöscht] EUR bt..
Hinweis 1:
Die Maßnahme wird als 'Pilotprojekt' für die erstmalige Anwendung der 'Building Information Modeling Methode (BIM)' und deren Implementierung in den Ablauf von Bauprojekten des BLB NRW durchgeführt werden.
Hinweis 2:
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams zu diesem Zeitpunkt zusammenstellen und präsentieren müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsformular möglich.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich Bewerbungsformulare zugelassen, die auf der Vergabeplattform VergabeNRW eingereicht werden.
Bewerbergemeinschaften und Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJZC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.