Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 211.21.1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 209 / 1659-0
Fax: +49 209 / 1659-2299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hspv.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW
Der Auftraggeber bzw. Mieter ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern NRW (IM NRW), dieses vertreten durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen und diese vertreten durch ihren Präsidenten.
An der HSPV NRW werden an zehn Studienorten (Aachen, Bielefeld, Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Münster und Mülheim an der Ruhr) rund 13 000 Studierende der Polizei, der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung und der Rentenversicherung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet.
Mit derzeit rund 13 000 Studierenden an zehn Studienorten (Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Münster, Mühlheim und Herne) ist die HSPV NRW die größte interne Fachhochschule der Länder in Deutschland. Knapp 300 hauptamtlich Lehrende und ca. 1 400 Lehrbeauftragte geben ihr Wissen und ihre Praxiserfahrungen an den Nachwuchs weiter.
Dabei werden sechs Bachelorstudiengänge angeboten: Staatlicher Verwaltungsdienst — Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Polizeivollzugsdienst (B.A.), Kommunaler Verwaltungsdienst — Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Kommunaler Verwaltungsdienst — Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A.), Verwaltungsinformatik (B.A.) und Rentenversicherung (LL.B.). Des Weiteren bietet die HSPV NRW einen eigenen Masterstudiengang, den Master of Public Management (MPM), an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zu Wertungsteil 1: Referenzangaben
Zu 1.2:
Ersatzweise können die Netto-Raumflächen (NRF) nach DIN 277 (Ausgabe 2016) angegeben werden, wenn das/die Gebäude vollständig an einen Mieter vermietet wurde; sollte das Gebäude auch fremde Mieter/Mietflächen enthalten, so sind die Nutzungsflächen 1-7 (NUF) nach DIN 277:2016 für die vermietete Fläche anzugeben. Die nach diesen Maßgaben ermittelte Fläche nach DIN 277 ist mit der Fläche nach GIF gleichzusetzen.
Zu Wertungsteil 2: Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks
Zu 2.4:
Hinsichtlich der jeweils mit maximal 6 Punkten bewerteten Kriterien (Gastronomie, Beherbergungsstätte, Lokales Nahversorgungszentrum/Unterzentrum zur lokalen Versorgung, Sportmöglichkeiten, Entertainment) ist — alternativ — auch die in freier Form abzugebende Verpflichtungserklärung ausreichend, bis zum Mietbeginn die jeweilige Einrichtung selbst zu errichten oder errichten zu lassen, die die Anforderungen des Wertungskriteriums erfüllt. Der Bewerber muss zugleich in dieser Verpflichtungserklärung angeben, genau welche Einrichtung/en dies sein wird/werden und welche Eigenschaften diese besitzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen an Referenzangaben:
Damit eine Referenz als Projektentwicklungsreferenz wertungsfähig ist, muss sie neben den in der Bekanntmachung vom 8. Februar 2021 unter III.1.2) benannten Mindestanforderungen ferner die beiden folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Als Projektentwicklungsreferenz ist zwar grundsätzlich ein einheitliches Bauvorhaben anzugeben. Ausnahmsweise ist es aber auch möglich, die Durchführung mehrerer Bauvorhaben als einheitliches Projekt zu werten, wenn die Bauvorhaben inhaltlich verbunden sind durch einen einheitlichen Auftrag, also insbesondere einen einheitlichen Auftraggeber, die Bauvorhaben verwirklicht wurden auf benachbarten Flurstücken, d. h. auf unmittelbar aneinander angrenzenden Flurstücken, wobei eine zwischen diesen Flurstücken liegende Verkehrsfläche die Nachbarschaft im vorgenannte Sinne nicht beseitigt, und es sich um einen einheitlichen Nutzer handelt, der die Objekte im Anschluss in Besitz genommen hat.
— Als Projektentwicklungsreferenz werden keine Projekte gewertet, bei denen der Bewerber bzw. Referenzempfänger/-nehmer nicht das Bauherrn- bzw. Projektentwicklungsrisiko übernommen hat. Auf austauschvertraglicher Grundlage erhaltene finanzielle Leistungen (z. B. Abschlags- und Schlusszahlungen) sind dementsprechend z. B. keine für Projektentwicklungen typischen Finanzierungen und indizieren das Nichtvorliegen einer Projektentwicklungsreferenz.
Mindestanforderungen an die Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks:
Die Betriebliche Ausstattung in Gestalt des Grundstücks muss neben den in der Bekanntmachung vom 8. Februar 2021 unter III.1.2) benannten Mindestanforderungen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Der Auftragnehmer bzw. Vermieter muss vor der Übergabe des Mietobjekts an den Auftraggeber bzw. Mieter Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Mietgrundstücks sein.
Das Grundstück ist zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter vollständig erschlossen und angebunden.
Das Grundstück muss in den Städten Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen oder Herne liegen.
Im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist muss die Prognose gerechtfertigt sein, dass spätestens nach dem Ablauf von einem Jahr nach der Beendigung des Vergabeverfahrens das Planungsrecht in Gestalt eines Bebauungsplans vorliegt. Die Art und Weise der Nachweisführung steht dem Bieter frei.