Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2261 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“
— Transport, Digitalisierung und Vernichtung von 65 000 Altakten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehinderten-recht“.
Kreisverwaltung der Oberbergischen Kreises
51643 Gummersbach
— Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehinderten-recht“, im Einzelnen: Vergabe des Dateinamens, Einscannen der Akten, Erstellen von Digitalisaten, Qualitätskontrolle,
— Transport der Akten mit einem Kurier des Auftragsverarbeiters in verschließbaren und verplombten Transportbehältern,
— Transport der Digitalisate auf geeigneten Datenträgern in verschließbaren und verplombten Transportbehältern oder versiegelten Umschlägen,
— Vernichtung der Akten gemäß DIN 66399 nach Sicherheitsstufe P4 ggf. auch durch ein Subunternehmen (nach Freigabe des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“),
— Qualitätsmanagement gemäß ISO:9001.
Falls die Akten – ohne Verschulden des Auftragnehmers -nicht komplett eingescannt sind, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages bis zu dem Tag an dem die letzte Akte eingescannt und nach Freigabe vernichtet worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines vollständigen Auszuges aus dem Handelsregister oder Berufsregister des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]