Tragwerksplanung Betriebshof Adenauerallee Referenznummer der Bekanntmachung: TL210312GD02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Betriebshof Adenauerallee
Gelsendienste beabsichtigt am Standort Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen den Betriebs- und Wertstoffhof zu sanieren und teilweise neu zu bauen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI für o.g. Maßnahme.
Gelsendienste
Adenauerallee 115
45891 Gelsenkirchen
Die Vergabe umfasst die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in 2 Bauabschnitten unter laufendem Betrieb vorgesehen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 80 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 25 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (Anbau) eines Gebäudes,
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 zum Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung bearbeitet und ist abgeschlossen,
c) Das Objekt entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI,
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 300+400 der DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.),
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.4.2016 beendet.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens waren u. a. weit gespannte Tragwerke (Gewicht 20 %);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 25 %);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 10 %);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen (oder einer vergleichbaren Fachrichtung) oder mit Abschluss als Bautechniker/in, Konstrukteur/in, Bauzeichner/in oder technischer Zeichner/in (Gewicht 5 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für beide Bauabschnitte beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen (nach Wahl des Auftraggebers ggf. auch getrennt für beide Bauabschnitte) optional später beauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Fertigstellung der Bauausführung für den 2. Bauabschnitt. Ein genauer Zeitplan für die einzelnen Planungsphasen wird erst nach Beauftragung aller Planungsbeteiligten erstellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (Anbau) eines Gebäudes.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 zum Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach mind. der Honorarzone III (Tragwerksplanung) gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 300+400 der DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.4.2016 beendet.
2) Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/innen (jeweils separat für die Gruppe „Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung“, die Gruppe „Bautechniker/innen“ und die Gruppe „Konstrukteure/-innen, Bauzeichner/innen und technische Zeichner/innen“), durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 5 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 und die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen (oder einer vergleichbaren Fachrichtung) oder mit Abschluss als Bautechniker/in, Konstrukteur/in, Bauzeichner/in oder technischer Zeichner/in darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf nicht unter 4,00 liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DYV3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.