TGA Planung Betriebshof Adenauerallee Referenznummer der Bekanntmachung: TL210312GD01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Planung Betriebshof Adenauerallee
Gelsendienste beabsichtigt am Standort Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen den Betriebs- und Wertstoffhof zu sanieren und teilweise neu zu bauen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für o.g. Maßnahme.
Beide Lose
Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS)
GELSENDIENSTE
Adenauerallee 115
45891 Gelsenkirchen
Die Vergabe umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in 2 Bauabschnitten unter laufendem Betrieb vorgesehen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 20 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Gebäude mit mindestens einem Duschraum mit mindestens 5 Duschplätzen.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurde mindestens eine der Anlagengruppen 1 bis 3 bearbeitet.
c) Für diese Anlagengruppe(n) wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung bearbeitet und ist abgeschlossen.
d) Die bearbeitete Anlagengruppe entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.
e) Die Summe der Baukosten in KGr 410 bis 430 betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt), wobei von Dritten bearbeitete Anlagengruppen unberücksichtigt bleiben.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.4.2013 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.4.2013.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war (auch) ein beheiztes geschlossenes Gebäude zur Fahrzeugunterbringung (Gewicht 12,5 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Bearbeitete Anlagengruppen (Gewicht: 15 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) ohne MwSt. (Gewicht 10 %);
1.6. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 7,5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für beide Bauabschnitte beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen (nach Wahl des Auftraggebers ggf. auch getrennt für beide Bauabschnitte) optional später beauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Anlagengruppen 4 bis 6 (ELT)
GELSENDIENSTE
Adenauerallee 115
45891 Gelsenkirchen
Die Vergabe umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektrotechnik, Informationstechnik und Förderanlagen) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in 2 Bauabschnitten unter laufendem Betrieb vorgesehen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 20 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Gebäude mit einer Brand- und/oder Einbruchmeldeanlage.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurde mindestens eine der Anlagengruppen 4 bis 6 bearbeitet.
c) Für diese Anlagengruppe(n) wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung bearbeitet und ist abgeschlossen.
d) Die bearbeitete Anlagengruppe entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.
e) Die Summe der Baukosten in KGr 440 bis 460 betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt), wobei von Dritten bearbeitete Anlagengruppen unberücksichtigt bleiben.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.4.2013 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.4.2013.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war auch die Planung eines Mittelspannungs-Trafos (Gewicht 12,5 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Bearbeitete Anlagengruppen (Gewicht: 15 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 440 bis 460 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) ohne MwSt. (Gewicht 10 %);
1.6. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 7,5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für beide Bauabschnitte beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen (nach Wahl des Auftraggebers ggf. auch getrennt für beide Bauabschnitte) optional später beauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar (Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik oder vergleichbar (Los 2).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. für Los 1: Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Gebäude mit mind. einem Duschraum mit mind. 5 Duschplätzen.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurde mindestens eine der Anlagengruppen 1 bis 3 bearbeitet.
c) Für diese Anlagengruppe(n) wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung bearbeitet und ist abgeschlossen.
d) Die bearbeitete Anlagengruppe entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.
e) Die Summe der Baukosten in KGr 410 bis 430 betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt), wobei von Dritten bearbeitete Anlagengruppen unberücksichtigt bleiben.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.4.2013 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.4.2013.
2. für Los 2: Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Gebäude mit einer Brand- und/oder Einbruchmeldeanlage.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurde mindestens eine der Anlagengruppen 4 bis 6 bearbeitet.
c) Für diese Anlagengruppe(n) wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung bearbeitet und ist abgeschlossen.
d) Die bearbeitete Anlagengruppe entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.
e) Die Summe der Baukosten in KGr 440 bis 460 betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt), wobei von Dritten bearbeitete Anlagengruppen unberücksichtigt bleiben.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.4.2013 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.4.2013.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in einerseits bzw. mit Berufsabschluss als Techniker/in andererseits, und zwar jeweils der nachfolgend genannten Fachrichtung (oder einer vergleichbaren Fachrichtung): Los 1: Versorgungstechnik; Los 2: Elektro- oder Nachrichtentechnik.
Bei Teilnahmeanträgen für Los 1 müssen die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 für jede der Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Bei Teilnahmeanträgen für Los 2 müssen die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 für jede der Anlagengruppen 4, 5 und 6 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Außerdem darf jeweils die Gesamtanzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in derjenigen Fachrichtung, die nach den Angaben unter Ziffer 3 für das jeweilige Los maßgeblich ist, zusammen nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DYVZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.