Gebäudereinigungsleistungen an den Standorten Studio Münster, HF-Studio Rheine und Sender Münster Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2020-330-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen an den Standorten Studio Münster, HF-Studio Rheine und Sender Münster
Leistungen der Unterhaltsreinigung, Glas-, Fenster- und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen an den WDR-Standorten Studio Münster, HF(Hörfunk)-Studio Rheine und Sender Münster.
Los 1 betrifft die Unterhaltsreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen im Unterhalt im Studio Münster, HF-Studio Rheine und Sender Münster (ca. Anzahl der qm in den Gebäuden, die zu reinigen sind = 3 000 qm).
Los 2 betrifft die Glas- und Fenster- und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen für Glas, Fenster und Jalousien im Studio Münster (ca. Anzahl der qm der zu reinigenden Glasflächen im Objekt = 1 000 qm).
In diesem Vergabeverfahren vergibt der WDR Leistungen der Unterhaltsreinigung, Glas-, Fenster- und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen an den WDR-Standorten Studio Münster, HF(Hörfunk)-Studio Rheine und Sender Münster.
Die Leistung ist in 2 Lose unterteilt:
Los 1 betrifft die Unterhaltsreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen
Auf Abruf sowie Grundreinigungen im Unterhalt (ebenfalls Abrufleistung) im Studio Münster, HF-Studio Rheine und Sender Münster (ca. Anzahl der qm in den Gebäuden, die zu reinigen sind = 3 000 qm).
Voraussichtlicher Vertragsbeginn für die Lose 1 und 2 ist der 1.6.2021 mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 2 Jahren zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Jahr. Dem Leistungsbeginn jeweils vorgeschaltet ist eine Implementierungsphase, die ebenfalls Vertragsbestandteil und in den Preisblättern entsprechend zu bepreisen ist.
In diesem Vergabeverfahren vergibt der WDR Leistungen der Unterhaltsreinigung, Glas-, Fenster- und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen an den WDR-Standorten Studio Münster, HF(Hörfunk)-Studio Rheine und Sender Münster.
Die Leistung ist in 2 Lose unterteilt:
Los 2 betrifft die Glas- und Fenster- und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen für Glas, Fenster und Jalousien im Studio Münster (ca. Anzahl der qm der zu reinigenden Glasflächen im Objekt = 1 000 qm).
Voraussichtlicher Vertragsbeginn für die Lose 1 und 2 ist der 1.6.2021 mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 2 Jahren zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Jahr. Dem Leistungsbeginn jeweils vorgeschaltet ist eine Implementierungsphase, die ebenfalls Vertragsbestandteil und in den Preisblättern entsprechend zu bepreisen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGDWHY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland