Pilotprojekt „Niederspannungsabgangsmessgeräte“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-013-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netz-duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt „Niederspannungsabgangsmessgeräte“
Beschaffung und Betrieb von Niederspannungsabgangsmessgeräten (sieben Abgänge, 4-phasig), dazugehörigen Gateways und Daten Back-End zum Einbau in 100 Ortsnetzstationen. Die bevorzugte Anbindungsart ist über Mobilfunk, ein Teil der Geräte soll testweise über CDMA450 angebunden werden. Aufgrund des Pilotcharakters ist eine Miete mit Kaufoption angedacht.
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Pilotprojekt:
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH plant für die Zukunft den Einsatz von Geräten zur abgangsscharfen Messung der Niederspannung. Mit Hilfe der Geräte soll die Transparenz in der Niederspannungsebene erhöht und die Netzplanung optimiert werden. Die Messdaten sollen u.a. für die Zielnetzplanung oder für Rückbauentscheidung von Netzstationen genutzt werden. Bislang werden für die Rückbauentscheidungen die Werte der Schleppzeiger verwendet. Darüber hinaus sollen die Messdaten für das Prognose-Tool der NGD verwendet werden, um zukünftige Laständerungen besser abschätzen zu können. Geplant ist der Einsatz zunächst in 100 Ortsnetzstationen im Jahr 2021. Die folgenden Vorgaben sollten von den Messgeräten sowie vom Bewerber erfüllt werden.
Grundlagen:
Rahmenbedingungen:
Die benötigten Geräte und Dienstleistungen werden nach erfolgreicher Bewerbung als Komplettlösung ausgeschrieben.
Lieferung der ersten Charge:
Die Hardware muss bei einer späteren Beauftragung kurzfristig innerhalb von 3-4 Wochen zur Verfügung stehen können.
Umfang der Ausschreibung:
Die Ausschreibung umfasst 100 Ortsnetzstationen mit durchschnittlich je sieben Abgängen.
Referenzen:
Der Bieter stellt eine Auflistung von Referenzprojekten zur Verfügung. Dazu muss ein Projekt die Höhe des Ausschreibungsumfangs überschreiten. Hierzu werden der Name sowie der Umfang der Leistungen und die Anzahl der ausgerüsteten Ortsnetzstationen angegeben.
Preismodelle:
Es ist vorgesehen bei der späteren Angebotsabgabe die Geräte erst zur Miete mit einer späteren Kaufoption anzufragen. Für die Angebotsbewertung werden alle Preise (Miete, Kaufpreis und Betriebskosten) zusammen betrachtet und bewertet. der Mietzeitraum soll ein Jahr betragen.
Technische Anforderungen:
Sensorik:
Um die benötigte Transparenz aus den Messungen zu erhalten soll mindestens ein 15-Min-Mittelwert des Stromes für mindestens drei Phasen je Niederspannungsabgang in der Ortsnetzstation gemessen werden. Die Sensorik ist primär für den Einsatz in bereits bestehenden Anlagen und Infrastrukturen vorgesehen.
Der Einbau der Geräte sollte möglichst ohne Abschaltung der Verbraucher und ohne komplexe Arbeitsschutzvorkehrungen erfolgen. Der Verkabelungs- und Dokumentationsaufwand soll auf ein Minimum reduziert und vom eigenen Betriebspersonal durchgeführt werden. Es soll ein intuitives System zum Einsatz kommen, dass die Mitarbeiter vor Ort durch den Einbau führt, z.B. in Form einer Installations-App. Sofern erforderlich soll Schulungsmaterial zugesandt bzw. eine Schulung vor Ort angeboten werden.
Datenübertragung:
Die Messwerte pro Niederspannungsabgang sollen via Mobilfunk an ein Datenbackend übertragen werden. Im Falle eines Ausfalls des Mobilfunknetzes soll eine lokal installierter Datenkonzentrator als Pufferung dienen. Eine integrierte Lösung Datenaggregation und Router inkl. Datenkommunikation wird bevorzugt. Die Datenübertragung soll End-to-End vom Anbieter erfolgen und somit eine lückenlose Kommunikation vom Sensor bis zur Datenbereitstellung anbieten. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass die Datenspeicherung nach dem deutschen Datenschutzgesetz in deutschen Rechenzentren erfolgt. Alternativ kann die Datenübertragung über CDMA-Router mit TCP/IP erfolgen.
Datenverwaltung:
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist Eigentümer der Daten. Der Bieter erhält unter Einhaltung des Datensicherheitsstandards ein Nutzungsrecht der Daten um seine Prozesse, Störungsmanagement und Zustandsüberwachung zu gewährleisten.
Die vom Anbieter erhobenen und übertragenen Mess- und Betriebsdaten sollen von ihm in einer Datenbank gespeichert werden. Die Mess-und Betriebswerte sollen mithilfe eines Portals visualisiert werden und abrufbar sein. Die Möglichkeit einen Alarm beim Überschreiten von parametrierbaren Werten auszulösen soll gegeben sein.
Die gewählte Datenbank des Anbieters verwendet die gängigen offenen Schnittstellen sowie offenen Datenformate (bspw. CSV-Dateien) und ermöglicht so die Möglichkeit einer Schnittstelle zu den Systemen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH. Eine direkte Kopplung mit der Netzleittechnik ist nicht erforderlich.
Service:
Die durchgängige Überwachung des gesamten Prozesses (Hardware, Kommunikation und Datenverwaltung) wird vom Bieter übernommen. Die Fehleranalyse, Einspielung von Updates sowie die Fehlerbehebung sollte mithilfe eines Remote-Zugriffs möglich sein. Bei Störungen oder Defekten an der Hardware wird ein proaktiver Austauschprozess unter Berücksichtigung der Instandhaltungsprozesse des Anlagenbetriebs erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2. Organigramm der Unternehmensstruktur,
3. Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können,
4. Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
7. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
10. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
11. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
12. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme,
13. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen.
unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14. Der Bewerber stellt eine Auflistung von Referenzprojekten - unter Angabe des Umfangs der Leistungen, der Anzahl der ausgerüsteten Ortsnetzstationen - zur Verfügung. Ein Referenzprojekt soll die Höhe des Ausschreibungsumfangs überschreiten.
15. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass die Datenspeicherung nach dem deutschen Datenschutzgesetz in deutschen Rechenzentren erfolgt.
16. Der Bewerber hat zu bestätigen, dass der Einbau der Messgeräte in bestehenden Ortsnetzstationen ohne Freischaltung der Anlagen möglich ist.
17. Der Bewerber hat zu bestätigen, dass seine gewählte Datenbank die gängigen offenen Schnittstellen sowie offenen Datenformate (bspw. CSV-Dateien) verwendet.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits in Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitenden Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bankbürgschaften bei Bedarf
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn:
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZDW96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.