Ersatzneubau Brücke Bergerstraße, Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0006-69-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brücke Bergerstraße, Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen
Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße über Gleise der DB AG in Köln-Porz.
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021, Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2021, Tragwerksplanung §51 HOAI 2021, sowie besondere Leistungen.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst die Leistungsphasen 1-2.
Ersatzneubau Brücke Bergerstraße in Köln-Porz, Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI 2021: Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43, Objektplanung Verkehrsanlagen § 47, Tragwerksplanung § 51 und diverse besondere Leistungen. Köln
Die Straßenbrücke im Zuge der Bergerstraße entstand 1965 und ersetzte den bis dahin vorhandenen höhengleichen Bahnübergang.
Das Bauwerk verläuft in Ost-West-Richtung zwischen der Frankfurter Straße und der Hauptstraße durch ein Wohngebiet und verbindet so die Stadtteile Porz und Eil miteinander.
Die Bergerstraße teilt sich auf beiden Seiten der Gleise in 2 Straßen und die dazwischen liegenden Rampen zum Brückenbauwerk über die Gleise und den Deutzer Weg auf. Die beiden Straßen führen entlang der Bebauung. Auf der westlichen Seite endet das Bauwerk unmittelbar an den Gleisen der KVB AG (Linie 7).
Das Mittelfeld des 11-feldrigen Bauwerks überbrückt 6 Gleise der DB AG, darunter 2 Fernbahngleise der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt/Main und 2 Gleise der S-Bahn. Der Überbau besteht aus einem zweizelligen Hohlkasten aus Spannbeton, der auf den Widerlagern und 10 Stahlbetonpfeilern aufgelagert ist.
Auf dem Überbau befinden sich 2 je 3,70 m breite Fahrspuren und beidseitig Gehwege mit je 1,50 m Breite und Radwege mit je 1,50 m Breite. Geh- und Radweg sind baulich voneinander getrennt. Die Brückenbreite beträgt insgesamt 14,70 m und die Gesamtlänge 255,50 m.
Für die Längsvorspannung wurden Spannstahldrähte der Sorte „Sigma Oval“ verwendet. Dabei handelt es sich um einen Vergütungsstahl, der als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestuft wird. Zur Abschätzung der Gefährdung durch plötzliches Bauwerksversagen infolge von Spannstahlbrüchen wurde eine rechnerische Untersuchung durchgeführt.
Um die Gefahr des plötzlichen Versagens auszuschließen wurde das zulässige Höchstgewicht für Fahrzeuge von 60 t auf 16 t reduziert. Weiterhin erfolgt eine jährliche Sonderprüfung des Bauwerks.
Insgesamt ist die Brücke, gemäß Bauwerksprüfung nach DIN 1076, in die Zustandsklasse 3,5 eingestuft.
Gemäß „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bei Bauwerken in fortgeschrittenem Alter, bei denen ein Ankündigungsverhalten nicht nachzuweisen ist, möglichst der Ersatz des vorhandenen Bauwerks vorzusehen.
Dieser Empfehlung folgend soll die Brücke Bergerstraße durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Laufzeit des Vertrages wurde auf der Grundlage einer Bedarfsplanung vorgenommen. Die Erreichbarkeit der genannten Laufzeit ist eine Zielformulierung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die 1. Auftragsstufe erstreckt sich auf die Leistungsphasen 1-2 HOAI. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Angabe zur Kammermitgliedschaft,
— Auskunft der Bewerber beziehungsweise der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen mit dem Teilnahmeantrag die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben. Im Bewerbungsbogen unter Punkt 2 vollständig anzugeben
— Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Im Bewerbungsbogen unter Punk 2.3 vollständig anzugeben.
Der Bewerbungsbogen ist zwingend als Teilnahmeantrag zu verwenden.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, aus der hervorgeht, dass keine Steuerschulden vorliegen. Die Bescheinigung muss vom Bewerber und gegebenenfalls den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorliegen und darf nicht älter als 3 Monate sein,
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Millionen EUR für Personen-, Sach- und sonstige Schäden. Mindestanforderung ist die Erklärung, dass im Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden,
— Erklärung über einen Gesamtmindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020),
— Eigenerklärung des Bewerbers zur „Wirtschaftlichen Verknüpfung“.
1. Erklärung zur Anzahl der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter.
2. Nachweis 3 vergleichbarer Projekte. Als vergleichbar werden Projekte ab der Honorarzone III HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Brückenbau anerkannt.
Jeweils ist ein Referenzschreiben des Bauherrn und / oder des Auftraggebers beizufügen.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal 3 DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten, und Angabe der überwiegend bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzone.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung
Auflistung der technischen Ausstattung wie Hardware und Software, sowie die für die Bearbeitung der BIM-Methodik verwendete Software (Modellierungssoftware, ISSUE-Management-Software) auf maximal 2 DIN A 4 Seiten.
4. Erklärung zur technischen Leitung
Darstellung der spezifischen Kenntnisse der Leitung auf maximal 1 DIN A 4 Seite
Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die unter 1) bis 4) abgeforderten Angaben für dieses Unternehmen abzugeben. Die unter Ziffer 1) bis 4) geforderten Angaben müssen nur einmal pro Bewerber beziehungsweise pro Bewerbergemeinschaft und nicht pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Die Zulassung der Teilnahmeanträge erfolgt über den Nachweis der unter III.1.3) „Möglicherweise geforderten Mindeststandards“.
Zu 1) Mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen Ingenieure oder Ingenieurinnen (Büroinhaber /-Inhaberin und/ oder festangestellter Beschäftigter/ Beschäftigte) muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen des ausgeschriebenen Leistungsbildes aufweisen.
Zu 2) Es sind 3 Referenzprojekte zu benennen, deren wesentliche Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Objektplanung Verkehrsanlagen vergleichbar sind.
Als vergleichbare Projekte werden Projekte ab der Honorarzone III HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Brückenbau mit einem Bauvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto, Kostengruppe 300) anerkannt.
Im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke ist jeweils mindestens in einem Referenzprojekt die Bearbeitung der Leistungsphase 2 und 3, die Bearbeitung der Leistungsphase 6 und die Bearbeitung der Leistungsphase 8 nachzuweisen.
Im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ist jeweils mindestens in einem Referenzprojekt die Bearbeitung der Leistungsphase 2 und 3, die Bearbeitung der Leistungsphase 5 und 6 und die Bearbeitung der Leistungsphase 8 nachzuweisen.
Im Leistungsbild Tragwerksplanung ist mindestens in einem Referenzprojekt die Bearbeitung der Leistungsphase 2, 3, oder 4 nachzuweisen.
Bei mindestens einem Referenzprojekt handelt es sich um den Ersatzneubau einer Brücke.
Bei mindestens einem Referenzprojet handelt es sich um die Überbauung eines bestehenden Schienenweges.
Mindestens einer der benannten Mitarbeiter war jeweils an einem Referenzprojekt beteiligt.
Mindestens ein Referenzprojekt wurde mit der BIM-Methodik in mindestens 3 der folgenden Anwendungsfälle (AWF) gemäß AIA geplant: AWF 1, AWF 2, AWF 3, AWF 7, AWF 10, AWF 11, AWF 12
Zu 3)Angabe BIM-fähiger Software. Schriftstücke (Berichte, Statik, LV, et cetera) müssen digital übergeben werden können und in eine PDF-Datei konvertiert werden können. Das Leistungsverzeichnis muss in einer da81- und da83-Datei konvertierbar sein. Die Pläne müssen als dxf- oder dwg-Datei übergeben werden können. Die BIM-Methodik muss angewendet werden können. Die eingesetzte Planungssoftware ist zu benennen (Modellierungssoftware, ISSUE-Management-Software, et cetera.). Der internetbasierende Multiprojektraum muss angewendet werden können.
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Unterlagen werden über die Plattform Vergabemarktplatz (VMP) bereitgestellt und sind dort abrufbar. Es sind sämtliche Nachweise zwingend gemäß dem Bewerbungsbogen zu erbringen. Die Nichteinhaltung der Vorgaben gemäß den Hinweisen im Bewerbungsbogen gelten als Ausschlusskriterium.
(Hinweis gilt auch für III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III 1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYELR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU