Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung“ (V2-2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.in4climate.nrw/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung“ (V2-2021)
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung“ (V2-2021).
IN4climate.NRW GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen.
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und in Berlin, Brüssel sowie im Einzelfall weltweit notwendig werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Die IN4climate.NRW GmbH ist eine Landesgesellschaft (100 %) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE).
Am 29. September 2020 wurde die Neuaufstellung der operativen Klima- und Energiepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gegeben. Durch eine Erweiterung der IN4climate.NRW GmbH sollen perspektivisch alle klima- und energiepolitischen Aktivitäten des Landes zukünftig in dem Auftraggeber als einer Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) gebündelt werden. Die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) dient dabei als zentraler Treiber zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Jahr 2021 dient zunächst der strukturellen Erweiterung sowie dem personellen Aufbau der Landesgesellschaft. Mit Beginn des Jahres 2022 soll die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) ihre erweiterten inhaltlichen Aktivitäten aufnehmen. Dieser Auftrag dient der Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen“.
Viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten im Bereich erneuerbare Energien, sind Zulieferer oder Dienstleister im Energiewendeumfeld. Dazu gehören auch Unternehmen der Rohstoffwirtschaft, die die Bausteine für die Produkte der Energiewende liefert. Für das Gelingen der Energiewende, die in den 2020er Jahren in eine entscheidende Phase eintritt, ist die Betrachtung der Rohstoffe für die Energiewende ein wichtiges Element. Gleichzeitig gibt es traditionell in Nordrhein-Westfalen eine starke Rohstoffwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf Bergbauwirtschaft und -technik, die stark im- und exportorientiert arbeitet, um Rohstoffe für Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Die Gewinnung der energiewenderelevanten Rohstoffe erfolgt aufgrund der geologischen Verfügbarkeit häufig in Staaten und Regionen außerhalb Europas. Die Identifizierung, Erschließung und Nutzung dieser Märkte für Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen und Sicherung des Zugangs zu Rohstoffen ist daher ein Fokus der geplanten Aktivitäten. In ihrer Gesamtbetrachtung setzt die Energiewende nachhaltiges Handeln voraus. Eine möglichst nachhaltige Rohstoffgewinnung und -versorgungssicherheit ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende. Die nordrhein-westfälischen Kompetenzen der Rohstoffwirtschaft, die Umwelt- und Ressourcenschutz eng mit ihren Unternehmensaktivitäten verbindet, international bekannt und nutzbar zu machen, ist Teil dieser Gesamtbetrachtung.
Um den skizzierten Herausforderungen zu begegnen hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) entschieden, die bisherigen Initiativen im Bereich Klimaschutz und Energie zu bündeln. Der Auftraggeber wirkt konsequent auf die Minderung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und Dienstleistungsstandortes Nordrhein-Westfalen im Bereich erneuerbare Energien und Rohstoffe für die Energiewende hin. Zur Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung für die Energiewende in NRW“ wird die vorliegende Rahmenvereinbarung vergeben.
Dabei sollen insbesondere eine nachhaltige Rohstoffsicherung sowie der Aufbau bzw. Ausbau von Liefer- und Wertschöpfungsketten und nationalen- sowie internationalen Partnerschaften für den Rohstoffbezug mit dem in der Rohstoff- und Bergbauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Kompetenzen insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und der Bergbausicherheit sowie dazu erforderlicher Technologien unterstützt bzw. flankiert werden. Hierüber soll den Nachhaltigkeitszielen bei der Versorgung mit Rohstoffen für die Energiewende Geltung verschafft werden.
Daneben sollen die Aktivitäten verstärkt die Sicherung des Zugangs zu Basis- und sogenannten Hochtechnologierohstoffen in das Blickfeld nehmen und diese strategisch begleiten. Partnerschaften mit anderen Wirtschafträumen und Zusammenarbeit mit den Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen sollen diesen Aspekt umsetzen. Zudem soll mit den Leistungen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung die Zielsetzung der Außenwirtschaftsstrategie Nordrhein-Westfalen aufgegriffen werden, die eine internationale Positionierung Nordrhein-Westfalens fordert, um zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu sein und einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften zu leisten.
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr – d.h. bis zum 31.12.2025 – zu verlängern.
Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.5.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 6 Monat ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie nieder-gelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB – Formular 521 EU: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt, ist das Formular 521 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
Hat ein Bieter mit dem Angebot für bestimmte Leistungsteile noch keinen Namen für einen Unterauftragnehmer eingetragen, hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich ein vollständig ausgefülltes Formular 521 EU für jeden dann konkret zu benennenden Unterauftragnehmer einzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Einreichungen des Formulars 521 EU noch nicht erfolgt sind.
3. Bieterstruktur – Formular 531 EU: Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss das Formular 531 EU (Bietergemeinschaftserklärung) enthalten. Dieses ist – sofern einschlägig – vollständig auszufüllen und einzureichen.
4. Unterauftragnehmer – Formulare 532 EU: Beabsichtigt der Bieter bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
5. Drittunternehmen – Formular 532 EU: Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (vgl. Ziffer 4.7.3 oben), ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
6. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen/Unterauftragnehmer – Formular 533 EU: Sofern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche und/oder die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen beruft/en, ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser Drittunternehmen durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen.
Hat der Bieter bereits mit dem Angebot Unterauftragnehmer (die nicht ohnehin gleichzeitig eignungsleihende Drittunternehmen sind) in Formular 532 EU namentlich benannt, ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser benannten Unterauftragnehmer durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich, für die dann auch namentlich zu benennenden Unterauftragnehmer auch ein vollständig ausgefülltes Formular 533 EU nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Einreichungen des Formulars 533 EU noch nicht erfolgt sind.
7. Umsätze – Formblatt U: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Zu Eignungskriterium 7: Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr betragen hat.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019, 2020 – zu machen.
9. Referenzprojekte: Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
• Referenzprojekte – Beratung– Formular R-Beratung
• Referenzprojekte – Öffentlichkeitsarbeit – Formular R-Öffentlichkeitsarbeit
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
— dem Bieter,
— einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
— einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Zulässig ist, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bieter der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Öffentlichkeitsarbeit erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung als auch ein Formular R-Öffentlichkeitsarbeit auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.)
10. Referenzprojekte – Beratung: Als Referenzprojekte (Formular R-Beratung) sind Projekte zu beschreiben, bei denen die nachfolgend aufgeführten Leistungen vom Referenzgeber erbracht wurden:
(1) Erstellung von Analysen, Strategien, Konzepten, Gutachten, Studien, Handlungsempfehlungen (nachfolgend zusammen „Analysen“) der Funktionsweise und Entwicklung von internationalen Rohstoff- und Bergbaumärkten; oder
(2) Erstellung von Analysen der Funktionsweise und Entwicklung von Rohstoff-Supply-Chains sowie Modellierung von internationalen Rohstoffmärkten (u.a. Projektionen zu Preis- und Nachfrageentwicklung, Analyse „vom Rohstoff zur Erneuerbaren- Energien-Anlage“); oder
(3) Erstellung von Analysen zu Rohstoffressourcen und -reserven, – vorkommen und Lagerstätten; oder
(4) Erstellung von Analysen zu Nachhaltigkeitsaspekten der Rohstoff- und Bergbauwirtschaft (z.B. im Hinblick auf Energieeffizienz, Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen, Ressourcenschonung, Bergbausicherheit, Rohstoff-Versorgungssicherheit); oder
(5) Erstellung von Analysen zu Nachhaltigkeitsaspekten bzw. zum Ausbau und/oder der Nutzung von erneuerbaren Energien, Energieinfrastrukturen und -speicher vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit hierfür benötigter Rohstoffe; oder
(6) Erstellung von Analysen von (geo-)politischen Aspekten bzw. regulatorische Rahmenbedingungen sowie länderspezifischen Verwaltungsstrukturen in Bezug auf internationale Rohstoff- und Bergbaumärkten bzw. -projekte; oder
(7) Beratung zu einem oder Durchführung eines konkreten Umsetzungsprojekt(s) oder Forschungsprojekt(s) in Bezug auf ein Bergbauvorhaben, bei denen nachhaltige Aspekte der Rohstoff- und Bergbauwirtschaft eine Rolle gespielt haben und eine der folgenden Leistungen erbracht wurden:
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen; oder
• Weiterentwicklung und Optimierung des Betriebs unter ökologischen Aspekten; oder
• Einführung technischer Innovationen und Entwicklungen (z.B. Digitalisierung von Prozessen (Mining 4.0 – Smart Mining).
(8) Beratung zur Stilllegung von Bergwerken einschließlich Rekultivierung unter Nachhaltigkeitsaspekten; oder
(9) Beratung zu strategischen Partnerschaften zwischen Staaten oder Regionen auf politischer Ebene im Bereich Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder erneuerbare Energien; oder
(10) Aufbau oder Betreuung von nationalen und internationalen Multi-Stakeholder-Netzwerken im Bereich Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder erneuerbare Energien.
Im Rahmen der Darstellung des Projektes in Formular R-Beratung sind der Auftragsgegen-stand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben.
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 5 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 02.2016 und 04.2021. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Fünfjahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre (Zeitraum zwischen 02.2016 und 04.2021) bereits erbracht wurden.
11. Referenzprojekte – Öffentlichkeitsarbeit: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) bzgl. der Erbringung von Leistungen im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen“ mit einem eindeutigen thematischen Bezug zu der Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder Themen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Unter „Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen“ werden vorliegend die nachfolgenden Leistungen verstanden:
(1) Fachliche bzw. konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Social Media, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
(2) fachliche Konzeptionierung/Durchführung von Präsenz- oder digitalen Veranstaltungen, oder
(3) fachliche Vorbereitung und Begleitung von Messen, Kongressen/Konferenzen; oder
(4) fachliche Konzeptionierung und inhaltliche Begleitung von Unternehmens-/Delegationsreisen oder -besuchen.
Bei den Referenzprojekten müssen die vorstehend bestimmten Leistungen nach Ziffer (1) bis (4) die jeweils fachliche bzw. inhaltliche Konzeptionierung in Abgrenzung zu organisatorischen, technischen oder graphischen Leistungen betroffen haben. Nicht ausreichend für die Erfüllung der Referenzanforderungen sind daher (i) das organisatorische Management von Veranstaltungen und Reisen (z.B. die Auswahl/Buchung des Veranstaltungsortes, Flügen, Hotels, Einladungs- und Teilnehmermanagement, Catering, Reisekostenabwicklung) (ii) Organisation eines Ausstellerbereichs bzw. Messeständen; (iii) Organisation und Bereitstellung von technischen Leistungen etwa zur Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen oder Webseiten; (iv) graphische Gestaltung z.B. von Print- oder Onlinemedien.
Im Rahmen der Darstellung des Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind die konkret fachlich und/oder konzeptionell erbrachten Leistungen sowie die Art und Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, etc.) bzw. der Veranstaltungen (z.B. Konzeptionierung, Durchführung von Veranstaltung X zum Thema Y, Teilnehmerkreis, etc.) darzustellen und de-tailliert zu beschreiben.
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 02.2018 und 04.2021. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre – hier konkret der Zeitraum zwischen 02.2018 und 04.2021 – bereits erbracht wurden.
Zu Eignungskriterium 8: In den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019, 2020 – muss die durchschnittliche Beschäftigtenzahl/Zahl der Führungskräfte zusammen mindestens jährlich 15 Personen – Vollzeitäquivalent – betragen haben. Beschäftigte und Führungskräfte werden addiert. Die Beschäftigten-zahlen/Zahlen von Führungskräften der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Beschäftigtenzahlen/Zahlen von Führungskräften von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Zu Eignungskriterium 10: Es sind mindestens 6 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren – zwischen 02.2016 und 04.2021 – einzureichen, in denen Leistungen aus einem oder mehreren der oben definierten Leistungsbereiche (1) bis (10) erbracht wurden und bei denen der Beratungsumfang jeweils mindestens 50 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat (Formular R-Beratung). Von den vorgenannten mindestens 6 Referenzprojekten müssen mindestens 3 einen internationalen Bezug haben. Ein solcher internationaler Bezug ist gegeben, wenn das jeweilige Projekt einen eindeutigen, geografischen Bezug zu einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland hatte/hat. Mindestens eine der vorstehend geforderten Referenzen muss den Leistungsbereichen (1) bis (6) sowie mindestens eine aus dem Bereich (7) bis (10) zuzuordnen sein.
Zu Eignungskriterium 11: Es sind mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren – hier konkret der Zeitraum zwischen 02.2018 und 04.2021 – einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Erbringung von Leistungen im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen“ (wie oben definiert) mit einem eindeutigen thematischen Bezug zu der Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder Themen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien war. Mindestens eine der vorstehend geforderten Referenzen muss den Leistungsbereich (1) und eine die Leistungsbereiche (2) bis (4) betreffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über die Vergabeplattform der Kontaktstelle statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.