Sanierung Koksofenbatterie 1. BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45327
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zollverein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zollverein.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Koksofenbatterie 1. BA
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung der Tragwerksplanung für die Sanierungsarbeiten im Bereich einer Koksofenbatterie auf dem Gelände des UNESCO-Welterbe Zollverein.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 umfassen. Vom Fördermittelgeber wurde die Honorarzone III Mindestsatz festgelegt.
Der erste Bauabschnitt der Sanierung der Koksofenbatterie umfasst 4 Teilprojekte bestehend aus einer Sanierung von Bereichen eines Trapezblech-Daches über der Löschgleishalle, der Sanierung von Teilen der Trapezblech-Einhausung, einer Musterbaustelle im Bereich des Meisterganges und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Besucherpfad (ohne Tragwerksplanung) Die Objektplaunung wurde bereits nach einem VGV-Verfahren vergeben. Zurzeit ist der AN mit den Planungsleistungen in verschiedenen Leistungsphasen mit den 4 Teil-Maßnahmen des Projektes beschäftigt. Eine Tragwerksplanung wird nun für 3 von 4 Teilmaßnahmen benötigt.
Eine Ausführliche Beschreibung siehe II.2.4).
UNESCO-Welterbe Zollverein Kokerei Zollverein Kokereiallee
45141 Essen
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung der Tragwerksplanung gemäß § 51 und Anlage 14 HOAI (Tragwerksplanung) für Sanierungsarbeiten im Bereich der Koksofenbatterie auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei Zollverein.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 umfassen. Darüber hinaus werden besondere Leistungen z.B. zur Kontrolle der Ausführung des Tragwerks benötigt.
Die Maßnahme „Sanierung Koksofenbatterie 1. BA“ setzt sich aus den folgenden 4 Teilmaßnahmen zusammen:
— Sanierung Dach Löschgleishalle,
— Sanierung Wegstrecke Denkmalpfad (nicht Gegenstand der Tragwerksplanung),
— Sanierung Meistergang (Musterbaustelle),
— Sanierung nördliche Einhausung.
Die beschriebenen Maßnahmen werden zu einem Bauabschnitt im Bereich der Koksofenbatterie zusammengefasst. Begründet liegt diese Zusammenfassung in der zeitlichen und örtlichen Überschneidung mit dem Ziel Synergien zu erzielen und zu nutzen.
Zu den einzelnen Maßnahmen:
Sanierung Dach Löschgleishalle Die Löschgleishalle ist nur zu einem Teil überdacht. Das geplante Sanierungskonzept sieht eine wirksame und dauerhafte technische Sanierung der Überdachung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten und umfassender Wahrung der Originalsubstanz des Baudenkmals vor.
Durch die fehlende Überdachung auf einer Länge von 138 Metern ist die Löschgleishalle inklusive der Einbauten sowie der Meistergang und die Stahltüren der Koksofenbatterien der freien Bewetterung ausgesetzt und mittlerweile stark geschädigt. Sämtliche Stahlbauteile sind bereits stark korrodiert, Mauerwerk und Stahlbetonbauteile stark verwittert.
Sanierung Meistergang (Musterbaustelle) Durch die fehlende Überdachung ist der Meistergang jahrelang der freien Bewetterung ausgesetzt gewesen und weist erhebliche Schäden auf. Die gesamte Stahlkonstruktion ist stark korrodiert, der Stahlbeton weist zahlreiche Betonabplatzungen und Risse auf. Der Belag aus Ziegelsteinpflaster ist teilweise defekt und stark bemoost. Die Abdeckbleche der Stromschienen sind ebenfalls stark korrodiert, teilweise durchgerostet und abgängig. Im Inneren des Meisterganges sind sämtliche Stahleinbauten stark korrodiert. Im Schachtkeller unterhalb der Fußbodengitter befindet sich diverser Schutt. Das Mauerwerk des Meisterganges und der Fundamentsockel, weisen diverse Abplatzungen, ausgespülte Fugen und Verschmutzungen auf. Viele der in das Mauerwerk eingelassenen Fensterscheiben sind zerbrochen. Auf Grund der baulichen Komplexität und der Herausforderungen dieser Sanierung sollen im Rahmen einer Musterbaustelle zunächst ca. 40 Meter des Meisterganges bearbeitet werden.
Sanierung nördliche Einhausung Die nördliche Einhausung der Löschgleishalle, bestehend aus einer Trapezblechverkleidung mit eingelassenen Fensterbändern ist teilweise abgängig, muss demontiert und saniert werden. Weiterhin sind die tragenden Stahlprofile an denen die Trapezbleche befestigt sind großflächig korrodiert. Die ehemaligen Verglasungen und Fensterbänder sind neu einzubringen. Die Sanierung ist ebenso unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten und umfassender Wahrung der Originalsubstanz des Baudenkmals vorzunehmen. Die Zugänglichkeit für die Arbeiten ist mit zu planen und Teil der vorzunehmenden Leistungen.
Mit der Planung ist sofort nach Auftragserteilung, voraussichtlich ab Mai 2021 zu beginnen. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Daches sind prioritär bis Oktober 2021 zu erbringen. Die zweite Priorität liegt auf der Planung der nördlichen Einhausung die bis Ende 2021 zu leisten ist. Alle Grundleistungen sind bis spätestens Juni 2022 vollständig zu erbringen. Ein Zeitplan wird in Abstimmung mit der Objektplanung nach Auftragsvergabe festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Kammern nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
— Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter/ ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon Architekten und Bauingenieure und weitere Bereiche eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
— Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sachschäden, Vermögensschäden oder sonstige Schäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.
Achtung Mindeststandard: Die angegebenen Deckungssummen dürfen nicht unterschritten werden.
— Erklärung über Umsatz des Tragwerksplaners in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen. Als vergleichbare Leistungen gelten für die Tragwerksplanung erbrachte Leistungen nach § 49 HOAI und gemäß §51 HOAI. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Leistung ist zudem die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 6.
Achtung Mindeststandard: Der geforderte durchschnittliche Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren beträgt [Betrag gelöscht] EUR – Erklärung über festangestellte Architekten und Ingenieure im Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen im Unternehmen des Tragwerksplaners im Mittel für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Achtung Mindeststandard: Die geforderte durchschnittliche Anzahl festangestellter Architekten und Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren darf 3 nicht unterschreiten.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
s.o.
Eigenerklärungen zu Referenzen des Bieters:
— 3 Referenzen im Bereich Sanierung von Stahl- oder Stahlfachwerkkonstruktionen,
— Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einschließlich Angaben zur Qualifikation. Die Personen sind namentlich zu benennen. Auf Verlangen ist die Qualifikation durch geeignete Dokumente wie Zeugnisse und Urkunden nachzuweisen.
Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen. Die Baumaßnahme wurde in den letzten zurückliegenden 5 Jahren beendet. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 selbst ausgeführt. Die Summe der 300er-Kosten gemäß DIN 276 muss je Referenzprojekt mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen haben.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Soweit ein Bieter für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VIII zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular IX zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II, das Formular III und je nach Benennung das Formular X bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Ferner ist im Verlauf des weiteren Verfahrens eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer auch von diesem insoweit auszufüllen und insoweit einzureichen, wie es sich auf die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bezieht.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland