Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederflurlinienbusse
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51381
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2171 / 5007-540
Fax: +49 2171 / 5007-541
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wupsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederflurlinienbusse
Die wupsi GmbH (im Folgenden Auftraggeber, AG) beabsichtigt, 10 batterieelektrische Solobusse in ihrem Liniennetz einzusetzen. Die Busse sollen sowohl auf dem Betriebshof des AG in Leverkusen sowie auf dem Betriebshof in Bergisch Gladbach nachgeladen werden. Hierzu werden insgesamt 10 Ladepunkte auf den Betriebshöfen benötigt – 6 Stück in Leverkusen und vier Stück in Bergisch Gladbach; davon sind insgesamt 3 Schnellader (Ladeleistung mindestens 150 kW) und sieben Standardlader (mindestens 75 kW) Für Leverkusen wird außerdem ein mobiler Lader (mindestens 40 kW) beschafft. Die Fahrzeuge sollen dabei mit standardisiertem CCS Combo 2-Ladestecker nachgeladen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt nach Maßgabe der Lastenhefte das Engineering, die technische Projektierung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme, sowie die Übergabe der Ladeinfrastruktur für den Betrieb batterieelektrisch betriebener Niederflurbusse inklusive Schulung zum Umgang mit den Anlagen.
Die Lieferung der Ladeinfrastruktur muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 30.12.2021 erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D. h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen.
Leverkusen und Bergisch Gladbach
Die wupsi GmbH (im Folgenden Auftraggeber, AG) beabsichtigt, 10 batterieelektrische Solobusse in ihrem Liniennetz einzusetzen. Die Busse sollen sowohl auf dem Betriebshof des AG in Leverkusen sowie auf dem Betriebshof in Bergisch Gladbach nachgeladen werden. Hierzu werden insgesamt 10 Ladepunkte auf den Betriebshöfen benötigt – 6 Stück in Leverkusen und vier Stück in Bergisch Gladbach; davon sind insgesamt 3 Schnellader (Ladeleistung mindestens 150 kW) und sieben Standardlader (mindestens 75 kW) Für Leverkusen wird außerdem ein mobiler Lader (mindestens 40 kW) beschafft. Die Fahrzeuge sollen dabei mit standardisiertem CCS Combo 2-Ladestecker nachgeladen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt nach Maßgabe der Lastenhefte das Engineering, die technische Projektierung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme, sowie die Übergabe der Ladeinfrastruktur für den Betrieb batterieelektrisch betriebener Niederflurbusse inklusive Schulung zum Umgang mit den Anlagen.
Die Lieferung, Montage sowie Inbetriebnahme des Ladeinfrastruktur auf beiden Betriebshöfen muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 30.12.2021 erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf §55 Abs. 1 & 2 SektVo hin.
Maßgebend für die Auswahl der 4 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sind die besten 4 unter nachfolgender Ziff. III.1.3 abgefragten Referenzen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur batterieelektrisch betriebener Omnibusse (vgl. auch Formblatt TW 5). Diese Referenzen werden wie folgt gewertet:
1. Für die den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen erhält der Teilnehmer einen Punkt.
2. Ist eine Referenz zur Lieferung von mindestens 5 Ladegeräten mit einer Ladeleistung von mind. 150 kW für einen Busbetriebshof nachgewiesen, erhält die Referenz einen weiteren Punkt.
3. Ist eine Referenz zur Lieferung von mindestens 10 Ladegeräten mit einer Ladeleistung von mind. 75 kW für einen Busbetriebshof nachgewiesen, erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.
Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der Mindestanzahl von insgesamt 4 Referenzen.
Jede weitere über 4 hinausgehende Referenz mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält ebenfalls einen weiteren Punkt.
Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl an Ladegeräten der in den gewerteten Referenzen; besteht danach immer noch Gleichstand, entscheidet das Los.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline [removed]. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über https://www.subreport-elvis.de/E89313828.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Formblatt TW 1,
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft Abgabe einer Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt TW 2,
3. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
4. Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt TW 3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß Formblatt 1 sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt TW 4; vergleichbar sind Leistungen betreffend die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse (Mindest-Gesamtumsatz pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2 Mio. EUR netto);
2. Aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts (nicht älter als 3 Monate, Stichtag für Abgabe der Teilnahmeanträge) 3) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme (Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 1,0 Mio. EUR, Sachschäden 2,5 Mio. EUR); alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis desDritten/Nachunternehmers (z. B. auf Formblatt LIS TW3) vorlegen und der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Referenzen eines Projektleiters/stellvertretenden Projektleiters über die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse eines ÖPNV-Betriebs innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz aus den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt TW 6 Es gelten folgende Mindeststandards:
Mindestens 4 Referenzen über mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Lieferung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Omnibusse:
— mit mindestens 5 Ladegeräten und einer Ladeleistung je Ladegerät von mindestens 75 kW und
— für einen Busbetriebshof eines ÖPNV-Betriebs innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z. B. auf Formblatt LIS TW3) vorlegen und der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Vertragserfüllungsbürgschaft,
2. Gewährleistungsbürgschaft,
3. Im Falle einer gewünschten Vorauszahlung (vgl. nachfolgend Ziff. III.1.7) Vorauszahlungsbürgschaften.
Dem Vertrag wird folgender Zahlungsplan zugrunde gelegt:
100 % Zahlung nach Abnahme der gesamten Lieferung. Alternativ ist die Vereinbarung eines Zahlungsstufenplans möglich. Dies ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Sicherheiten, wie eine Vorauszahlungsbürgschaft sowie eine Vertragserfüllungsbürgschaft des Auftragsnehmers zugesichert und ausgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline [removed]. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über https://www.subreport-elvis.de/E89313828).
2. Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt mit Ausnahme der Verhandlungsgespräche ausschließlich über die Plattform Subreport. Die Auftraggeberin regt daher dringend an, sich bei Interesse an der Ausschreibung unter https://www.subreport-elvis.de/E89313828 kostenlos zu registrieren.
3. Teilnahmeanträge sowie auch die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;
4. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bieter werden sodann zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert. Sodann werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und anschließend zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert.
5. Es sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen;
6. Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform unter www.subreport.de/E89313828 zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht mehr zu beantworten. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich;
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen;
8. Die Auftraggeberin behält sich vor bei fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen; ein Anspruch hierauf besteht seitens der Bewerber nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/