Neubau Euregioschule, Standort Gasstraße – Fensterbauarbeiten Glasfassadensysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Euregioschule, Standort Gasstraße – Fensterbauarbeiten Glasfassadensysteme
Die Stadt Gronau (Westf.) beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Euregioschule, Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Stadtteil Epe, Standort Gasstraße 17 in 48599 Gronau.
Vorgesehen ist ein ein- bis dreigeschossiger Baukörper in weitestgehender Massivbauweise. Der Bereich Mensa wird mit einer Holzkonstruktion überspannt, alle anderen Bereiche erhalten Massivdächer. Die Errichtung erfolgt in einem Bauabschnitt, eine Unterkellerung ist nur in einem kleinen Bereich für Haustechnische Anlagen vorgesehen. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 22 000 m3.
Die vorliegende Vergabe umfasst die Lieferung und den Einbau der Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade der Mensa einschließlich Türen und Fenster aus Aluminium sowie Sonnenschutzelementen.
Euregioschule Gronau
Gasstraße 17
48599 Gronau
Lieferung und Einbau der Aluminium-Glas-Fassadenelemente und -türen (Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktion) für den Bereich der Mensa.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
— Aufstellung über die Mitarbeiter/innen und deren Qualifikation,
— Aufstellung über die technische Ausstattung des Unternehmens,
— aktuelle Referenzliste mit Angaben der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Zeitraum der Ausführung und Kontaktdaten der zuständigen Abteilung des Auftraggebers,
— Gütesiegel, Zertifikate, soweit vorhanden,
— Gewerbeanmeldung bzw. -Auskunft,
— Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Bestätigung der Berufsgenossenschaft über Mitgliedschaft,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
— Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse über Mitgliedschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o. g. Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.
Siehe III 1.1)
Siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Gronau
Allgemeine Bauverwaltung
Vergabestelle
Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt
Grünstiege 64
48599 Gronau
Bieter/innen und deren bevollmächtigte Personen sind bei der Angebotsöffnung gemäß § 55 Vergabeordnung – VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRE9UAB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html