Beschaffung Oracle-Java-Subscription Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2021-0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Oracle-Java-Subscription
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrheine (KRZN) ist zuständig für Entwicklung und Beschaffung von moderner Informationstechnik sowie die Unterstützung bei Vor-bereitung und Nutzung der Technik der Verbandsmitglieder und Verbandsanwender. In dieser Eigenschaft hält das KRZN einen Vertrag, der den Premier Support für Oracle Java in der Standard Edition (SE) sowie die kommerzielle Nutzung dieses Produkts gewährleistet.
Dieser bestehende Vertrag läuft am 28.5.2021 aus. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die sich anschließende Subscription mit einer Laufzeit von 12 Monaten für Oracle Java SE. Hierzu sollen die folgenden Lizenzen beschafft werden:
— 6 972 Client-Lizenzen (Named User Plus (NUP)),
— 3 000 Server-Lizenzen.
Weiter beabsichtigt die Stadt Mettmann, 10 Client-Lizenzen (Named User Plus (NUP)) zu beschaffen. Da insoweit noch keine abschließende Beschaffungsentscheidung besteht, können diese Lizenzen zusätzlich optional beauftragt werden (Option in Form der Bedarfsposition).
Krefeld, Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze, Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Tönisvorst, Willich, Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel, Xanten, Bottrop, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Mettmann, Stadt Mettmann
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) beabsichtigt die Beschaffung (EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B) von Oracle Java Lizenzen (6.972 Client-Lizenzen Named User Plus und 3 000 Server-Lizenzen) in der Standard Edition (SE) einschl. Pflegeleistungen (Subscription) zur befristeten Nutzung (12 Monate) durch seine Verbandsmitglieder und Verbandsanwender vom 29.5.2021 bis zum 28.5.2022.
Die Stadt Mettmann ist berechtigt, über die Liefermenge von 6.972 Client-Lizenzen hinaus 10 weitere Client-Lizenzen (Named User Plus) abzurufen.
Neben den ausdrücklich in der Liste der „Aufstellung der verbundenen Kommunalverwaltungen“ genannten Abrufberechtigten besteht die Möglichkeit, dass weitere bzw. zukünftige Verbandsmitglieder oder Verbandsanwender des KRZN ebenfalls aus diesem EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Client-Lizenzen (Named User Plus) oder Server-Lizenzen abrufen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
2. Nachweis (in Kopie) über die Berechtigung zum Vertrieb von Java Standard Edition (SE) Lizenzen / Subscriptions der Fa. Oracle.
Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern vorhanden – den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Oracle-Java-Lizenzen), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Million EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder – alternativ – die Eigenerklärung (Vordruck), dass das Unternehmen im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Darstellung (Vordruck) von mindestens 3 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von Oracle-Java-SE-Subscriptions.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html