Umbau der Kinderklinik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marien-hospital-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Kinderklinik
Die Auftraggeberin plant einen Umbau der gesamten Kinderklinik mit einem Erweiterungsbau zur Vergrößerung der vorhandenen Patientenzimmer unter Nutzung der Balkon- und Terrassenflächen. Da die Möglichkeiten zur Erweiterung des Gebäudes eingeschränkt sind und gleichzeitig die Versorgung der Frühgeborenen deutlich verbessert werden soll, ist eine Verlegung der Kinder-Intensivstation angrenzend an die Kreißsäle geplant. Die Maßnahme wird die Versorgungsqualität von Kindern und Jugendlichen im Großraum Düren zwischen Aachen und Köln deutlich verbessern.
Düren
Konkret geplant sind folgende Maßnahmen:
— Umbau EG — 3. Etage Kinderklinik als Vollmodernisierung mit umfangreichen Änderungen der Grundrissstruktur,
— Umbau der Räumlichkeiten zu Bettenstationen, mit umfangreichen Eingriffen in die Bestandsstruktur.
— Einteilung in Ein- bis Dreibettzimmer,
— Anbau von Nasszellen zu den Zimmereinheiten,
— Schwesterndienstplätze, Aufenthalts- und Versorgungsräume,
— Erneuerung aller haustechnischer Installationen,
— Anpassung an die heutigen Vorgaben wie Trinkwasserverordnung, Hygiene, etc.,
— Aktualisierung brandschutztechnischer Maßnahmen,
— Erneuerung aller Wand-, Decken- und Bodenoberflächen,
Die BGF des Projekts beträgt 439,23 m2.
Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 12.11.2019 im Rahmen der Einzelförderung nach § 21 a KHGG NRW (Investitionsprogramm 2019) gefördert.
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Architektenleistungen für Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 — 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 3-5 und Leistungsphasen 6 — 9). Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 25 Monaten (Zuschlag im Oktober 2020, Abschluss Leistungsphase 8 im November 2022) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Die Auftraggeberin ist mit dem Fördermittelgeber in Gesprächen, ob eine Verlängerung der Ausführungszeit ggf. möglich ist. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, auf das Erstangebot ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Hochbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und — mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen:
— mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Rechtliche Hinweise Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin und führt dieses Verfahren ausschließlich aufgrund förderrechtlicher Auflagen durch. Ein Nachprüfungsverfahren wäre demnach unstatthaft. Sollte ein solches eingeleitet werden, wären aufgrund des hier erfolgten Hinweises auf einen unstatthaften Antrag sämtliche Kosten durch den Antragsteller zu tragen. Aus diesem Grund wird im Folgenden eine Nachprüfungsstelle nur benannt, weil es sich um ein Pflichtfeld handelt, das zwingend auszufüllen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).