Neubau 3.Gesamtschule Gütersloh, Neu- und Umbauarbeiten für den 3.Bauabschnitt Erdbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-65-3-14
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3.Gesamtschule Gütersloh, Neu- und Umbauarbeiten für den 3.Bauabschnitt Erdbauarbeiten
— Baustelleneinrichtung,
— 2 600 m2 Baustraße erstellen,
— Grundwasserabsenkung für 300 m2 Fläche in Abschnitten,
— 4 050 m3 Bodenaushub und Entsorgung,
— 4 200 m3 Bodeneinbau inkl. Lieferung,
— 7 000 m2 mehrfaches Planum.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Baustelleneinrichtung,
— 2600 m2 Baustraße erstellen,
— Grundwasserabsenkung für 300 m2 Fläche in Abschnitten,
— 4 050 m3 Bodenaushub und Entsorgung,
— 4 200 m3 Bodeneinbau inkl. Lieferung,
— 7 000 m2 mehrfaches Planum.
Bieterfragen können bis zum 28.3.2021 gestellt werden!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote ist erfolgt.
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.