Trockenbauarbeiten Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK-2_2020_0259_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43
Sanierung Turnhalle, Gymnastikhalle, Lehrschwimmbecken im Schulzentrum Wiemelhausen, Querenburger Str. 43, 44879 Bochum, Trockenbauarbeiten.
Schulzentrum Wiemelhausen
Querenburger Str. 43
44789 Bochum
— Unterdecke Akustikdecke Schwimmhallenatmosphäre ca. 380 m2,
— Akustik-Unterdecke ca. 300 m2,
— Fries ca. 300 m,
— Unterdecke Zementbauplatte ca. 350 m2,
— Unterdecke F90 ca. 10 m2,
— Trennwände ca. 60 m2,
— Vorsatzschale ca. 160 m2,
— Schachtwand ca. 65 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.kaefer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).