FE 04.0332/2020/OGB – Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 04.0332/2020/OGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0332/2020/OGB – Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel
FE 04.0332/2020/OGB – Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel.
Alle wissenschaftlichen Prognosen zum Klimawandel sowie die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren veranlassen zu der Annahme, dass sich das Wetter hinsichtlich der langwelligen Gegenstrahlung und damit der vorherrschenden Temperaturen verändern wird. Unstrittig ist darüber hinaus, dass dieser Klimawandel in Straßenbefestigungen aus Asphalt und Beton zu veränderten Beanspruchungen und somit zu früheren oder auch späteren Schadenseintrittszeitpunkten führen wird. Der Klimawandel wird deshalb die Dimensionierung von Straßenbefestigungen, die für Nutzungszeiträume von in der Regel mindestens 30 Jahren vollzogen wird, beeinträchtigen.
Bei der Dimensionierung nach den RStO und den RDO werden die Wetterverhältnisse in Form von Frosteinwirkungszonen und KiST-Zonen berücksichtigt. Diese wurden anhand historischer und aktueller Klimaverhältnisse entwickelt. Eine Berücksichtigung der Einflüsse des Klimawandels erfolgte dabei nicht.
Es ist deshalb die Sensitivität der Dimensionierung hinsichtlich des Klimawandels zu betrachten und eine Methodik zur fortlaufenden Überprüfung und zur Fortschreibung bei relevanten Klima-Veränderungen zu entwickeln.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der rechnerischen Dimensionierung von Straßenbefestigungen in Asphalt- und Betonbauweise Mindestens ein abgeschossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste),
2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der Anwendung von klimatologischen Kenndaten Mindestens ein abgeschossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste),
3. Erfahrungen in der statistischen Auswertung/Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren Mindestens ein abgeschossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.