Kläranlage Kamen-Körnebach, Reinvestition Abwasser- und Schlammbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: 1-227353
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eglv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Kamen-Körnebach, Reinvestition Abwasser- und Schlammbehandlung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Planung von Ingenieurbauwerken, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung im Rahmen der Ertüchtigung der Kläranlage Kamen-Körnebach.
Auf Grund von veränderten Zulaufparametern, von Verschleiß oder nicht mehr wirtschaftlich zu betreibenden Anlagenteilen der 1999 in Betrieb genommenen Kläranlage Kamen-Körnebach (Ausbaugröße 160 000 EW) sind die im Folgenden benannten Wirtschaftsgüter neu herzustellen, zu ersetzen oder zu ergänzen:
— Abwasserbehandlung,
— Schlammbehandlung,
— EMSR-Technik.
— Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI bzw. Anlage 12, Lph 1-9 – Grundleistungen und ergänzende besondere Leistungen (incl. Maschinentechnik gem. RIV),
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI bzw. Anlage 14, Lph. 1-6 – Grundleistungen und ergänzende besondere Leistungen,
— Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Lph. 1-9 – Grundleistungen und ergänzende besondere Leistungen.
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden nach Überprüfung der formalen Kriterien aus Abschnitt III.1 einer Punktebewertung unterzogen (siehe auch Bewerberbogen):
Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Planung und Umsetzung von Kläranlagen, die in den letzten 5 Jahren (ab 2016) abgeschlossen oder bearbeitet wurden*; 100 %
* Als vergleichbar gelten Kläranlagen mit mindestens 50 000 EW
Je Kriterium werden maximal 5 Wertungspunkte vergeben. Es findet eine vergleichende Wertung statt. 5 Wertungspunkte werden vergeben, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern sehr überzeugend sind, 4 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern überzeugend sind, 3 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern durchschnittlich sind, 2 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern weniger überzeugend sind und 1 Wertungspunkt, wenn die Leistungen im Vergleich zu allen Mitbewerbern nicht überzeugend ist. Die einzelnen vorgenannten Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Planung und Umsetzung von Kläranlagen, die in den letzten 5 Jahren (ab 2016) abgeschlossen oder bearbeitet wurden *; (Gewichtung 100 %, max. 500 Punkte)
* Als vergleichbar gelten Kläranlagen mit mindestens 50 000 EW
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 500 Punkte. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Die bestplatzierten 3 bis 5 Bewerber in der Reihenfolge werden zum Angebot/zur Verhandlung eingeladen.
— Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI bzw. Anlage 12, Lph 5-9 – Grundleistungen und ergänzende besondere Leistungen (incl. Maschinentechnik gem. RIV),
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI bzw. Anlage 14, Lph. 5-6 – Grundleistungen und ergänzende besondere Leistungen,
— Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI bzw. Anlage 15, Lph. 5-9 – Grundleistungen und ergänzende besondere Leistungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
—— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
—— in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
—— in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
—— in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Fachkunde sind die Ausführungen in Ziffer III.1.2 und III.1.3 zu beachten.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde gemäß dem in III.1.2 und III.1.3 genannten Anforderungen einzureichen.
Folgende Nachweise müssen mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden:
— Eigenerklärung gemäß Ziffer 3.2 des Runderlasses des Innenministeriums,
— Angebotskalkulation; Formblätter EFB-Preis; Preisblätter 221-222 Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 2 a) bis c) VOB/A.
Folgende Nachweise, Erklärungen und Angaben sind nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu Umständen gemäß § 6b EU VOB/A zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe des § 6e EU VOB/A, soweit hierzu mit Angebotsabgabe nur Eigenerklärungen verlangt wurden.
Hierzu ist der Bewerberbogen mit dem Projekttitel: „Kläranlage Kamen-Körnebach, Reinvestition Abwasser- und Schlammbehandlung“ zu verwenden. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eigenerklärung gemäß Anhang 1a / 1b zum Bewerbungsbogen, zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB.
2. Eigenerklärung gemäß Anhang 1c zum Bewerbungsbogen, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
3. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Dienstleistungserbringers und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
— siehe III.1.1 (§ 6a EU Nr. 2 a) bis c) VOB/A).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
vSach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Hierzu ist der Bewerberbogen mit dem Projekttitel: „Kläranlage Kamen-Körnebach, Reinvestition Abwasser- und Schlammbehandlung“ zu verwenden. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der von dem Dienstleistungserbringer in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
2. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (Standardsoftware, fachspezifische Software, etc.) der Dienstleistungserbringer für die Dienstleistung verfügen wird.
3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
4. Angabe des Auftragsanteils für den der Dienstleistungserbringer möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Soweit sich der Bewerber auf die Eignung seiner Nachunternehmer berufen möchte, gelten die vorstehenden Hinweise.
5. Angabe, aus der die technische Leitung für die anzubietenden Leistungen hervor geht (Projektbezogenes Organigramm).
6. Lebensläufe der Personen aus dem Organigramm unter Punkt 5; Nachweis der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen.
7. Referenzen.
7.1 Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Planung und Umsetzung von Kläranlagen, die in den letzten 5 Jahren (ab 2016) abgeschlossen oder bearbeitet wurden*; 100 %
* Als vergleichbar gelten Kläranlagen mit mindestens 50 000 EW
— siehe III.1.1 (§ 6a EU Nr. 3 a) bis i) VOB/A).
Siehe Bewerberbogen Vorbemerkung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nch § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]