Tragwerksplanung Neubau Rettungswache und Feuerwehrgerätehaus Warendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-017-65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe-westfalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Neubau Rettungswache und Feuerwehrgerätehaus Warendorf
Die Stadt Warendorf plant und realisiert den Neubau einer Rettungswache und eines Feuerwehrgerätehauses. Das Baugrundstück liegt in einem Gewerbegebiet in Warendorf an der Straße „Am Holzbach“. Der zur Verfügung stehende, teilweise bebaute, Grundstücksbereich ist ca. 11 500 qm groß und befindet sich auf einem ca. 25 690 qm großen städtischen Terrain, auf dem sich neben der bestehenden Rettungs- und Feuerwache auch der interkommunale Baubetriebshof der Stadt und des Kreises Warendorf befindet. Das auf dem Grundstück vorhandene Feuerwehrgerätehaus und die Rettungswache sollen zurückgebaut und entfernt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 2.15 „Gewerbegebiet nördlich der Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben“.
Die Architektenleistungen für dieses Vorhaben waren Gegenstand eines inzwischen abgeschlossenen Planungswettbewerbs, dessen 1. Preisträger bereits mit der Objektplanung für Gebäude und Innenräume beauftragt ist.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung. Das Vergabeverfahren umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11)).
Am Holzbach
48231 Warendorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11)).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 1.4.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Honorarzone III oder höher) bei dem Neubau eines Gebäudes mit einem Baukostenvolumen in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens 3 Mio. EUR ohne MwSt.
2) Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/innen, separat für die Gruppen Ingenieure/innen, Techniker/innen, Konstrukteure/innen, Bauzeichner/innen und technische Zeichner/innen, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die benannten Referenzen, die den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgaben genügen, müssen zumindest in Summe die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbilds Tragwerksplanung entsprechend HOAI abdecken.
Außerdem darf die Anzahl der Mitarbeiter der Gruppe Ingenieure/innen (Vollzeitstellenäquivalent) nicht unter 3,00 (Vollzeitstellenäquivalent) und aller Gruppen zusammen nicht unter 5,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9UFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland