EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen des Neubaus eines Gefahrenabwehrzentrums
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen des Neubaus eines Gefahrenabwehrzentrums
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen (Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI; ohne Leitstellentechnik), für ein neu zu errichtendes Gefahrenabwehrzentrum im Kreisgebiet.
Im Gefahrenabwehrzentrum werden folgende Bereiche zusammengefasst:
1. Bevölkerungsschutz (BVS) mit Kreisleitstelle, der Abteilung Bevölkerungsschutz, Krisenmanagement, Katastrophenschutzlager, Fahrzeughallen und Tankstelle.
2. Rettungsdienst/Lager (RD/LAG) mit Rettungsdienstverwaltung, Abrechnung, Lagerhaltung Medizinprodukte, Ärztliche Leitung, QM.
3. Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) mit Logistikzentrum zur Tierseuchenbe-kämpfung/Gesundheitsamt.
Die Leistungen der Objektplanung, die Planungsleistungen für die Leitstellentechnik sowie eine Reihe von Fachgutachten sind bereits beauftragt. Der Auftragnehmer der Objektplanung hat zudem den Auftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 der allgemeinen Technischen Gebäudeausrüstung erhalten. Zudem ist für das Projekt eine externe Projektsteuerung eingesetzt.
Für die allgemeine Technische Gebäudeausrüstung werden vorliegend nunmehr die LPH 3-9 gemäß § 55 HOAI ausgeschrieben.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die allgemeine Technische Ausrüstung u. a. auch folgende Objekte umfasst:
— Küchentechnische Anlagen (zum Beispiel Küchen mittlerer Größe),
— Feuerlöschanlagen,
— Fahrzeugwaschanlagen,
— Werkstatttechnik.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe I): Einarbeitung und LPH 3 der HOAI; Stufe II: LPH 4-9 der HOAI).
Darüber hinaus sollen (optional) auch Besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.:
— Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches (LPH 3),
— Brandschutzmatrix (LPH 3),
— ggf. Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 (LPH 3-9),
— Anfertigung von Plänen für Anschlüsse von Betriebsmitteln und Maschinen (LPH 5),
— Ausschreibung von Wartungsleistungen (LPH 6),
— Durchführung von Funktionsprüfungen (LPH 8).
Die Liste der Besonderen Leistungen wird in den Vergabeunterlagen abschließend festgelegt.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Sollten mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig die 5 Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert mit einem Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich (als Auswahlkriterium Nr. 2) über mindestens eine weitere Referenz über die Durchführung von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für eine Feuerwehrzentrale/Feuerwehrtechnisches Zentrum/Rettungsdienstzentrum/Gefahrenabwehrzentrum verfügen. Die anrechenbaren Kosten müssen jeweils mindestens 3 Mio. EUR (TGA) betragen haben. Die beauftragten Leistungen müssen jeweils mindestens die LPH 3-5 und 8 der HOAI (§ 55) umfasst haben. Das jeweilige Projekt muss zudem im Zeitraum 2016 bis 2020 abgeschlossen worden sein (inkl. LPH 8). Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, anrechenbare Kosten, Leistungsumfang).
Hinweis:
Die Auswahlkriterien Nr. 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Fall 1: Sollten nicht mindestens 5 Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden weitere Bewerber (welche die Mindestbedingungen erfüllen) hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von 5 Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Fall 2: Sollten mehr als 5 Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt eine Auswahl der Bewerber anhand einer Losentscheidung.
— Optionale Besondere Leistungen gemäß Ziffer II.2.4),
— Gegebenfalls weitere Besondere Leistungen gemäß dem Ergebnis der Verhandlungsespräche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (Mindestumsatz 1 Mio. EUR).
— Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals,
— Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für eine Feuerwehrzentrale/Feuerwehrtechnisches Zentrum/Rettungsdienstzentrum/Gefahrenabwehrzentrum.
— Eigenerklärung des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft), dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) jeweils durchschnittlich mindestens sechs Ingenieure im Bereich der Technischen Gebäudeausstattung beschäftigt waren,
— 5. Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für eine Feuerwehrzentrale/Feuerwehrtechnisches Zentrum/Rettungsdienstzentrum/Gefahrenabwehrzentrum. Die anrechenbaren Kosten müssen jeweils mindestens 3 Mio. EUR (TGA) betragen haben. Die beauftragten Leistungen müssen jeweils mindestens die LPH 3-8 der HOAI (§ 55) umfasst haben. Das jeweilige Projekt muss zudem im Zeitraum 2016 bis 2020 abgeschlossen oder mind. bis LPH 7 bearbeitet worden sein. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, anrechenbare Kosten, Leistungsumfang).
Die zu vergebenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insbesondere § 55 HOAI).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 31.3.2021 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projketzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (Schaltfläche „Teilnahmeantrag abgeben“) einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.