Erndtebrück – Gebäudereinigung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erndtebrück
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Adresse des Beschafferprofils: http://www.erndtebrueck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erndtebrück – Gebäudereinigung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhalts- und Grundreinigung mit ca. 9 400 m2 Bodenfläche in 2 Losen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Erndtebrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten der Gemeinde Erndtebrücke mit ca. 5 800 m2 Bodenfläche.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Flächenleistung Unterhaltsreinigung / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Flächenleistung Grundreinigung / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Reinigungskontrollen / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 17.,18. + 19.11.2020 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 13.11.2020 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwände müssen bis 23.11.2020 beim Vergabeportal eingehen.

Näheres siehe Bewerbungsbedingungen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Erndtebrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhalts- und Grundreinigung in dieversen Objekten der Gemeinde Erndtebrück mit ca. 3 600 m2 Bodenfläche.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Flächenleistung Unterhaltsreinigung / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Flächenleistung Grundreinigung / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Reinigungskontrollen / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 17.,18. + 19.11.2020 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 13.11.2020 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwände müssen bis 23.11.2020 beim Vergabeportal eingehen.

Näheres siehe Bewerbungsbedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: Los Nr. 1 + 2
Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugegen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen,die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.

Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand derZuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn,es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenz mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Alternnativ kann auch eine E-mail-Adresse des Referenzgebers angegeben werden. Das Risiko, dass der Bieter bei fehlender Bestätigung ausgeschlossen wird, trägt der Bieter..

Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingangder nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 23.11.2020 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.00-15.30 Uhr, Freitag 8.00-11.30 Uhr, schriftlich(nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.

Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:

— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,

— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste dergeforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis – Gewerbezentralregisterauszug.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2021

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