Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtteil Siegen-Geisweid Referenznummer der Bekanntmachung: 113_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 404-0
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtteil Siegen-Geisweid
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Einrichtung, Organisation und Verwaltung eines Quartiersmanagements mit Verfügungsfonds über den Zeitraum von vier Jahren im Stadtteil Siegen-Geisweid.
57078 Siegen-Geisweid
Nachdem die öffentliche Hand umfassend im Stadtteil tätig geworden ist und die Voraussetzungen für mehr Lebensqualität in Siegen-Geisweid geschaffen hat, soll nun das Engagement von Privaten gefördert werden. Die Aktivierung privater Eigeninitiative soll durch die Initiierung eines Quartiersmanagements und eines Verfügungsfonds gelingen.
Daher sollen die Arbeitsschwerpunkte des Quartiersmanagements im Bereich Zentren- und Leerstandsmanagement, der Einführung und Verwaltung des Verfügungsfonds sowie der Bündelung und Vermittlung sozialer Angebote liegen. Zielgruppe ist dabei die heterogene Bevölkerung im Stadtteil, möglichst alle Bevölkerungsgruppen sollen eingebunden werden. Das Image des Projektgebietes soll ebenso im Hinblick auf die gesamtstädtische Wahrnehmung verbessert werden.
Das Quartiersmanagement agiert als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft, lokalen Akteuren, Verwaltung und Politik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtteil Siegen-Geisweid
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165