Zukunft Bau – Evaluierung und Weiterentwicklung von Wertgrenzen in der VOB/A (ID146) (10.08.17.7-20.37) Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.17.7-20.37 (ID146)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/bbsr/de/home/bbr_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunft Bau – Evaluierung und Weiterentwicklung von Wertgrenzen in der VOB/A (ID146) (10.08.17.7-20.37)
Auf Beschluss des Wohngipfels 2018 und angesichts der Corona-Pandemie wurden in der VOB/A die Wertgrenzen zur Bauvergabe befristet angehoben. Das Forschungsprojekt soll die Auswirkungen der Anhebung im Hinblick auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Korruptionsprävention einerseits sowie Verwaltungseffizienz andererseits evaluieren. Darüber hinaus sollen die regulären Wertgrenzen der VOB/A gleichermaßen untersucht werden. Ziel ist es, eine Empfehlung für die Höhe der Wertgrenzen in der VOB/A nach dem 31.12.2021 zu erarbeiten.
Berlin
Gemäß Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen).
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Kein Eingang von Teilnehmerbewerbungen nach vorheriger Ausschreibung einer VVmTW (VgV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zukunft Bau – Evaluierung und Weiterentwicklung von Wertgrenzen in der VOB/A (ID146) (10.08.17.7-20.37)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, wenn 15 Kalendertage nach Eingang einer Rüge nicht Abhilfe geschaffen wurde