Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/930d
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihr-stadtwerk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU
Die Auftraggeberin versorgt ihre Kunden bislang mit einem niederkalorischen Gas aus regionaler Produktion, welches einen niedrigeren Wobbe-Index (ca. 10,4 kWh/m3) als „normales“ L-Gas (11,0 bis 13,0 kWh/m3) besitzt. Im Zuge der Marktraumumstellung müssen sämtliche Gasverbrauchsstellen im Netzgebiet auf H-Gas (Wobbe-Index ca. 14,5 kWh/m3) angepasst werden. Aus technischen Gründen erfolgt eine Anpassung in 2 Schritten: Zunächst hat zum Schalttermin am 5. Oktober 2021 die Anpassung von niederkalorischem L-Gas auf eine Zwischenstufe („normales“ L-Gas) und sodann zum Schalttermin am 18. Januar 2022 die finale Anpassung von der Zwischenstufe auf H-Gas zu erfolgen. Die Zwischenstufe wird durch eine Konditionierung des H-Gases erreicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der im Netzgebiet der Auftraggeberin einzigartigen Besonderheit der zweistufigen Anpassung eine besonders hohe fachliche Expertise erwartet wird, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um ein nur sehr kleines Netzgebiet handelt, in welchem der persönliche Kundenkontakt noch sehr ausgeprägt ist und das Kundenverhältnis daher einer besonderen Pflege bedarf.
Im Netzgebiet der Auftraggeberin wurden rund 1 600 Sondergeräte (= Anlagen, die durch keine Standardgasanwendungen gekennzeichnet sind) erhoben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist nunmehr die Anpassung dieser Sondergeräte.
Zum Terminplan ist zu beachten, dass auf Grund dessen, dass der 1. Schalttermin bereits am 5. Oktober 2021 stattfindet, mit der Tätigkeit sofort nach Beauftragung begonnen werden muss, um die rechtzeitige Materialbestellung möglichst Anfang August 2021 sicherstellen zu können. Die Voreinstellung soll sodann 2 bis 3 Wochen vor dem Schalttermin erfolgen. In den 6 Wochen nach der Schaltung hat insbesondere die Anpassung der haushaltstypischen Gasgeräte zu erfolgen.
Um den unterschiedlichen Gerätespezifikationen Rechnung zu tragen, wurden Lose gebildet. Da einige Sonderletztverbraucher die Anpassung ihrer Sondergeräte ggf. selbst vornehmen werden, soll vorliegend ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, aus dem bei Bedarf die notwendigen Anpassungsleistungen abgerufen werden können.
Konventionelle Industriebrenner
Netzgebiet der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH
Es wurden 95 konventionelle Industriebrenner (42 Geräte von RLM-Kunden und 53 Geräte von SLP-Kunden) erhoben. Nunmehr ist die Anpassung der konventionellen Industriebrenner (z. B. Gasgebläsebrenner, Ringbrenner, Rohrbrenner usw.) vorzunehmen. Diese umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen. Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Von ca. 3 Monaten (bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts)
Sind für ein Los mehr als 3 Bewerber geeignet, werden davon pro Los nur die 3 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen:
1. Erfahrungen im Bereich der Anpassung konventioneller Industriebrenner;
2. Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität.
Gewerblich genutzte Sondergeräte
Netzgebiet der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH
Es wurden 139 gewerblich genutzte Sondergeräte (27 Geräte von RLM- Kunden und 112 Geräte von SLP-Kunden) erhoben. Nunmehr ist die Anpassung der gewerblich genutzten Sondergeräte (z. B. Hotelherde, Bratplatten, Konvektomaten, Hockerkocher, Dunkelstrahler usw.) vorzunehmen. Diese umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676 B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen. Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Von ca. 3 Monaten (bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts)
Sind für ein Los mehr als 3 Bewerber geeignet, werden davon pro Los nur die 3 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen:
1. Erfahrungen im Bereich der Anpassung gewerblich genutzter Sondergeräte;
2. Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität.
Haushaltstypische Gasgeräte
Netzgebiet der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH
Es wurden 1.343 haushaltstypische Gasgeräte bei RLM- Kunden erhoben. Nunmehr ist die Anpassung der haushaltstypischen Gasgeräte (z. B. Brennwertgeräte, Umlaufwasserheizer, Heizkessel usw.) vorzunehmen. Diese umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen. Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Von ca. 3 Monaten (bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts)
Sind für ein Los mehr als 3 Bewerber geeignet, werden davon pro Los nur die 3 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen:
1. Erfahrungen im Bereich der Anpassung haushaltstypischer Gasgeräte;
2. Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der entsprechenden
Formulare, welche unter dem Link zu Ziff. I.3) zum Download zur Verfügung gestellt werden, in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die ebenfalls unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Er hat die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise (1)-(15) (siehe Ziffern
III.1.1)-III.1.3) zu enthalten. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies,
Dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 12 Monate und noch gültig zu sein hat.
1. Anschreiben, aus welchem sich ergibt, auf welche(s) Los(e) die Bewerbung erfolgt.
2. Erklärung, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbewerber-/bieter oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt.
3. Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft besteht, muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben werden,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind,
b) in der für die Durchführung des Vertrags ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
d) in der erklärt wird, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Für den Nachweis der Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn diese als Ganzes ihre Leistungsfähigkeit nachweist, mit Ausnahme des Eignungsnachweises zu Ziff. 6 (Eigenerklärung zum (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen), welcher von allen Mitgliedern vorzulegen ist.
Ist keine Bewerber-/Bietergemeinschaft geplant, braucht zu Ziffer 3) kein Nachweis erbracht werden.
4. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
5. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
6. Aktuelle Eigenerklärung zum (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG.
7. Erklärung, ob der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt.
8. Soweit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, müssen folgende Angaben erfolgen:
a) Umfang der Eignungsleihe (wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit),
b) Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens zum verbindlichen Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen (bei Eignungsleihe für wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit verbunden mit einer Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe),
c) Benennung des Eignung leihendes Unternehmens und der Eignungskriterien, für welche die Eignungsleihe in Anspruch genommen wird,
d) Nur bei Eignungsleihe für berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Leistungsteile bzw. Aufgaben, welche das jeweilige Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe erbringen soll.
Ist keine Eignungsleihe geplant, braucht zu Ziffer 8) kein Nachweis erbracht werden.
9. Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (insbes. Produktionsausfälle) (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandesvorlegen.
10. Aktuelle Bescheinigung des Finanzamts.
11. Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
12. GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
13. Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) mit dem Zertifizierungsumfang Gruppe A (Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten).
Die Qualifikationsanforderungen ergeben sich unter anderem aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW-Arbeitsblattes G 676 B1 sowie den DVGW-Regelwerken G 695 und G 106.
14. Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich der Durchführung von Anpassungsleistungen für Kunden mit Sondergeräten in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber. Die Nachweise sind je Los wie folgt einzureichen:
Los 1:
— Anpassung konventioneller Industriebrenner.
Los 2:
— Anpassung gewerblich genutzter Sondergeräte.
Los 3:
— Anpassung haushaltstypischer Gasgeräte.
Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
a) Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
b) Umfang des Projekts (d. h. Angabe der Anzahl der bearbeiteten Gasgeräte) mit grober Skizzierung der durchgeführten Aufgaben,
c) Adresse, Telefonnummer und – soweit dies möglich ist – Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die jetzige Auftraggeberin.
15. Darstellung der voraussichtlich für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung im Zeitraum 2021/2022 vorhandenen Monteurkapazität (nachvollziehbare Prognose), d.h. Angabe
— der Gesamtanzahl an Monteuren, die dem Bewerber für die Anpassung der Sondergeräte im o.g. Zeitraum voraussichtlich zur Verfügung steht,
— der Anzahl an Parallelprojekten im Rahmen der Marktraumumstellung, mit welchen der Bewerber im o.g. Zeitraum bereits beauftragt ist,
— der Anzahl an Monteuren, die für die Parallelprojekte bereits reserviert sind,
— der voraussichtlichen Anzahl an Monteuren, die unter Berücksichtigung der Parallelprojekte für das konkrete Projekt zum Einsatz kommen soll.
Weiterhin ist anzugeben, ob es sich bei den eingeplanten Monteuren voraussichtlich um eigene Mitarbeiter oder um Fremdkapazitäten (im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder als Subunternehmereinsatz) handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der entsprechenden
Formulare, welche unter dem Link zu Ziff. I.3) zum Download zur Verfügung gestellt werden, in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die ebenfalls unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CDVPV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/07/08
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/07/08
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html