Fahrleistungen im Linienverkehr, On-Demand-Verkehr Gronau Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-2021-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvm-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleistungen im Linienverkehr, On-Demand-Verkehr Gronau
Für die sich in den Ausschreibungsunterlagen befindenden Leistungen im Linienverkehr im Stadtgebiet Gronau, führen wir eine EU-weite Ausschreibung durch. Hierzu möchten wir sie bitten, uns ein Angebot zu unterbreiten.
Die zu erbringende Leistung beginnt ab dem 1.6.2021 und ist zunächst befristet bis zum 6.1.2023 bzw. dem Fahrplanwechseltermin im Frühjahr 2023.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadt Gronau verfolgt die Strategie, sich im Bereich der Verkehrsplanung neu zu positionieren und integrierte Mobilitätsangebote vorzusehen. Baustein dieser Strategie ist der innovative Ansatz, den bestehenden StadtBusverkehr durch ein integriertes und innovatives On-Demand-Angebot zu ersetzen. Dieses neue Angebot soll in Form eines öffentlichen Bedarfsverkehrs ohne Fahrplan und festen Linienweg als tagesdurchgängiges Angebot durch die RVM nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags betrieben werden. Es stellt damit für die Menschen und Besucher in Gronau ein Mobilitätsangebot dar, das unabhängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Pkw bereitsteht.
Der Auftragnehmer wird die Verkehrsleistungen für den App-gesteuerten Linienverkehr der RVM durch den Einsatz von durch die RVM bereitgestellten Taxibussen mit eigenem Fahrpersonal als Subunternehmer erbringen.
Die zu erbringende Leistung beginnt ab dem 1.6.2021 und ist zunächst befristet bis zum 6.1.2023. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten bis zum Ende des vor dem jeweiligen Vertragsende endenden Kalenderjahres gekündigt wird.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten bis zum Ende des vor dem jeweiligen Vertragsende endenden Kalenderjahres gekündigt wird.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 7.1.2021 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
B) (Fortsetzung von Ziffer III.1.2) B))
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1(Buchstabe A), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Zudem ist eine (kurze) Unternehmensdarstellung einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Voraussetzung für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist, dass der Bieter bereits Verkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchführt hat und dass eine Genehmigung nach dem PBefG für das Unternehmen vorliegt.
§§ 3 ff. PBZugV
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.