B67 Reken- Dülmen, Neubau BW 04 Unterführung K48 Referenznummer der Bekanntmachung: 05_03-0265-B_03-20-0077
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassen.NRW.de
Abschnitt II: Gegenstand
B67 Reken- Dülmen, Neubau BW 04 Unterführung K48
Neubau des Brückenbauwerks BW04 Unterführung der K 48 unter der B 67n (ASB-Nr. 4108527) im Zuge des Neubaus der B67n Reken-Dülmen mit Herstellung einer bauzeitlichen Umfahrung.
Regionalniederlassung Münsterland
Wahrkamp 30
48653 Coesfeld
Das BW 04 befindet sich im Außenbezirk der Stadt Coesfeld im Kreis Coesfeld.
Bauzeitliche Umfahrung:
— ca. 845 m3 Oberbodenabtrag,
— ca. 14+6 m Rohrleitungen DN 400 / DN 600 verlegen,
— ca. 700 m3 Frostschutzschicht 0/45,
— ca. 450 m2 Asphalttragschicht aus AC 32 T N,
— ca. 130 m2 Asphalttragschicht aus AC 22 T L,
— ca. 450 m2 Asphaltdeckschicht aus AC 8 D N,
— ca. 130 m2 Asphaltdeckschicht aus AC 5 D L..
Brückenbauwerk BW04:
— ca. 400 m3 Oberboden aufnehmen,
— ca. 1 375 m3 Stahlbeton für Unterbauten C30/37 herstellen,
— ca. 265 m3 Stahlbeton für Überbauten C35/45 in Ortbeton.
Herstellen
— ca. 37 m3 Stahlbeton für Kappe C25/30 herstellen,
— ca. 225 t Betonstahl für Unterbauten und Überbauten einbauen,
— ca. 10 t Betonspannstahl für Überbauten einbauen,
— ca. 85 m Stahlgeländer einbauen,
— ca. 400 m2 Überbauabdichtung aus Epoxidharz, Schweißbahn,
Schutzschicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M13),
— Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“,
— Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 04/2019)“.
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Münsterland Region II
Wahrkamp 30
48653 Coesfeld
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDMFB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.strassen.nrw.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.strassen.NRW.de