Ausbau Netzwerk TechFak Referenznummer der Bekanntmachung: 020-2021-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Netzwerk TechFak
Die Technische Fakultät der Universität Bielefeld plant einen Ausbau der vorhandenen Netzwerkstruktur. Dafür wird in 2 Losen ein Auftrag für die Lieferung von Transceivern und Switchen vergeben.
Switche Technische Fakultät
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Die Lieferung der Transceiver und Switche erfolgt auf Basis der Anforderungen aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Alle genannten Anforderungen sind durch entsprechende Datenblätter zu belegen.
Transceiver Technische Fakultät
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Die Lieferung der Transceiver und Switche erfolgt auf Basis der Anforderungen aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Alle genannten Anforderungen sind durch entsprechende Datenblätter zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— EVB-IT-Kaufvertrag_Los 1 (mit dem Angebot vorzulegen),
— EVB-IT-Kaufvertrag_Los 2 (mit dem Angebot vorzulegen),
— ausgefülltes Dokument „Leistungsverzeichnis und Preisblatt_Los 1“ (mit dem Angebot vorzulegen),
— ausgefülltes Dokument „Leistungsverzeichnis und Preisblatt_Los 2“ (mit dem Angebot vorzulegen),
— 521 – Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot vorzulegen),
— Produktdatenblätter zu Los 1 (mit dem Angebot vorzulegen),
— Produktdatenblätter zu Los 2 (mit dem Angebot vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYYT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland