Lieferung Wärmepumpen Soester Norden Referenznummer der Bekanntmachung: SO-NO 01/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Wärmepumpen Soester Norden
Für das Bauvorhaben „Kaltwärmenetz Soester Norden“ benötigt der Auftraggeber Leistungen zur Herstellung und Lieferung von ca. 162 Wärmepumpen.
Neubaugebiet Soester Norden
59494 Soest
Die Lieferung erfolgt nach Baufortschritt jeweils an die einzelnen Wohngebäude im Bauabschnitt.
Für das Bauvorhaben „Kaltwärmenetz Soester Norden“ benötigt der Auftraggeber Leistungen zur Herstellung und Lieferung von ca. 162 Wärmepumpen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht,
— zum Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen,
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Angabe von Referenzen über vergleichbare Lieferung von Sole Wärmepumpen für ein Kaltwärmenetz oder alternativ für ein Quartiersnetz
In den letzten 3 Jahren (2017-2020) müssen mindestens 2 Referenzen für die Lieferung von Wärmepumpen für ein Quartier oder alternativ mindestens eine Referenz für die Lieferung von Wärmepumpen für ein Kaltwärmenetz vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Soest
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDP40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, soweit der Antragsteller seiner Plicht zu Rüge nicht nachgekommen ist.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.