Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-04301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr.1-3 und 5 SGB III.
Region Ahaus
Orte in der Region Ahaus Kommunen Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 Nr.1-3 und 5 SGB III.
Optionale Verlängerung bis zum 30.6.2022
Region Bocholt
Orte in der Region Bocholt Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 Nr.1-3 und 5 SGB III.
Optionale Verlängerung bis zum 30.6.2021
Region Borken
Orte in der Region Borken Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 Nr.1-3 und 5 SGB III.
Optionale Verlängerung bis zum 30.6.2022
Region Gronau
Orte in der Region Gronau Kommune Gronau
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 Nr.1-3 und 5 SGB III.
Optionale Verlängerung bis zum 30.6.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben und Erklärungen der/des Bieters/-in (Vordrucke C1-C3).
C1 und C2: Bietererklärung (Angaben zum Bieter)
C3: Eigenerklärung (einschl. Text aus Vordruck EU 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe)
Oder Präqualifikation als Ersatz für Vordruck C3
Auf Anforderung sind vorzulegen
Angaben zur Höhe der Jahresumsätze
Benennung der Subunternehmer, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Subunternehmers
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (sh. A.I.5)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (sh. A. I. 5)
Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 7).
— Referenzliste und Nachweis über Erfahrungen mit der Zielgruppe (Vordruck C4),
— Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C5),
— Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C6).
Auf Anforderung
Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z. B. Mietvertrag; sh. Vordruck C6)
Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9UCU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.