Erweiterung des LOGINEO NRW Messenger um ein Videokonferenztool; Betrieb der Videomessagingsoftware Jitsi für das Land NRW im Rahmen eines Cloud Services unter Wahrnehmung von Supportaufgaben
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des LOGINEO NRW Messenger um ein Videokonferenztool; Betrieb der Videomessagingsoftware Jitsi für das Land NRW im Rahmen eines Cloud Services unter Wahrnehmung von Supportaufgaben
Siehe II.2.4).
Das Land Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW (Auftraggeber), realisiert das Projekt LOGINEO NRW, eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform, mit der die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt werden soll. Durch eine speziell entwickelte Software-Lösung auf Basis von Open Source-Komponenten soll den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern eine webbasierte Umgebung zur Verfügung gestellt werden, die nach einer einmaligen Anmeldung Zugriff auf mehrere Anwendungen bietet. Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen erfordern eine erhebliche Beschleunigung des Projektfortschritts. Das MSB hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern sicherzustellen, auch wenn kein Präsenzunterricht stattfinden kann. So hat das MSB die Einführung des im Rahmen des Gesamtprojekts LOGINEO NRW geplanten Messengers vorgezogen und dessen Betrieb für einen Übergangszeitraum vergeben. Bei dem LOGINEO NRW Messenger handelt es sich um ein digitales Kommunikationssystem, welches Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer auch während Schulschließungen eine sichere Kommunikation ermöglicht. Um den Zugang aller Schülerinnen und Schülern zu Bildung auch während der am 5. Januar 2021 beschlossenen Schulschließungen sicherzustellen, hat das MSB den LOGINEO NRW Messenger kurzfristig um ein Videokonferenztool erweitert. Das Videokonferenztool wird für den Zeitraum bis zum Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Leistungen auf Grundlage eines Interims-Auftrags betrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das MSB verfährt nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 der Vergabeverordnung (VgV), der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Es besteht besondere Dringlichkeit infolge der Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung ergriffenen Maßnahmen. Aufgrund des anhaltenden zweiten Lockdowns sowie der infolge des Pandemiegeschehens am 5. Januar 2021 getroffenen Entscheidung von Bund und Ländern, die Schulen flächendeckend und für alle Jahrgangsstufen bis mindestens Mitte Februar 2021 zu schließen, muss die Erfüllung des staatliches Bildungsauftrags im Wege des Distanzunterrichts sichergestellt werden. Dies erfordert neben einem sicheren digitalen Kommunikationsmöglichkeit insbesondere die Bereitstellung eines hochskalierbaren, performanten Videokonferenztools. Mit Blick auf die negativen Folgen eines längeren Entfalls von Präsenzunterricht für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, ist zwingend erforderlich, die für einen mit dem Präsenzunterricht möglichst gleichwertigen Distanzunterricht erforderlichen Mittel, kurzfristig und flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Dies gilt umso mehr als eine baldige Öffnung der Schulen für alle Jahrgangsstufen aufgrund der zwischenzeitlich aufgetretenen Mutationen des SARS-CoV2-Virus nicht absehbar ist. Bei dem Videokonferenztool Jitsi handelt es sich um eine Open Source Video Plattform, welche als Videomessaging in LOGINEO NRW Messenger (Software Matrix) integriert ist. Die Software Jitsi kann nicht eigenständig verwendet werden, sondern nur in Kombination mit dem Messenger. Auch die Nutzerverwaltung einschließlich Authentifizierung, sowie Rollen- und Rechteverwaltung für das Videokonferenztool erfolgt über das im Messenger integrierte Identitätsmanagementsystem. Die derzeitige technische Integration von LOGINEO NRW Messenger und Videokonferenztool setzt zwingend den Betrieb beider Komponenten auf einer Plattform voraus. Eine andere Integration erfordert aufwendige technische Vorarbeiten und kann daher nicht kurzfristig nicht umgesetzt werden. Aktuell wird an einer technischen Anpassung gearbeitet, um Messenger und Videokonferenztool zu entkoppeln. Die Arbeiten werden bis zum Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Leistungen abgeschlossen sein.
Die Auftragserbringung ist auf den Zeitraum bis zum Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Leistungen beschränkt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dienen.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/