021-2021, Straßenbauarbeiten: Kreisverkehr Nord; Neubau der Europa-Allee in 51379 Leverkusen-Opladen am Randes des Geländes der Neuen Bahnstadt Opladen Referenznummer der Bekanntmachung: 021-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neue-bahnstadt-opladen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evl-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
021-2021, Straßenbauarbeiten: Kreisverkehr Nord; Neubau der Europa-Allee in 51379 Leverkusen-Opladen am Randes des Geländes der Neuen Bahnstadt Opladen
Mit dem Gesamtprojekt „neue bahnstadt opladen“ erschließt die Stadt Leverkusen das Areal eines ehemaligen Bahnausbesserungswerkes im Stadtteil Opladen. In Kooperation mit der Deutschen Bahn AG wurde eine Güterstrecke verlegt und westlich angrenzend ein Entwicklungsgebiet von circa 11 ha Fläche geschaffen. Die Erschließung dieses Entwicklungsgebietes mit Wohnungen, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen erfolgt über die neu gebaute Straße Europa-Allee.
Der nördliche Abschluss der Europa-Allee bildet ein neu zu bauender 4-armiger Kreisverkehr. Dieser hat einen Durchmesser von 38,00 m, mit einer Kreisfahrbahn von 4,50m zuzüglich 3,00 m breitem Innenring. Darüber hinaus ist auf dem bereits vorab hergestellten Abschnitt der Europa-Allee zwischen Kreisverkehr Nord und Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB) die Fahrbahn um ~ 2 cm abzufräsen (Asphaltbinderschicht) und anschließend Gussasphaltrinnen und die Deckschickt herzustellen.
Kreisverkehr an der Europa-Allee
Europa-Allee
51379 Leverkusen
Die Baustelle befindet sich im Ortsteil Opladen der Stadt Leverkusen. Der westlich der Baustelle liegende Teil ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Zudem befinden sich auch hier in unmittelbarer Nähe die Fußgängerzone, ein zentraler Omnibusbahnhof, sowie zahlreiche öffentlichen Einrichtungen. Im Osten befinden sich die Bahntrasse der DB AG sowie der Bahnhof Opladen.
Nördlich des Baufeldes bindet die Freiherr-vom-Stein-Straße an die Rat-Deycks-Straße sowie die Rennbaumstraße an. In Richtung Osten verläuft die Lützenkirchener Straße und in südlich bindet die neu gebaute Europa-Allee an.
Für die Baumaßnahme fallen im Wesentlichen die folgenden Straßenbauarbeiten an und sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Rückbau der bestehenden Verkehrsflächen,
— Herstellung des Planums,
— Herstellung von Schichten ohne Bindemittel für den Kreisverkehr und Seitenbereiche,
— Herstellung von Asphalt- und Binderschichten,
— Herstellung von Hoch-, Rund- und Tiefbordsteinen,
— Herstellung von Flachbordsteinen,
— Herstellung von Pflaster- und Plattenbelägen für Geh-/Radwege,
— Herstellung von Bordrinnen in Pflasterbauweise,
— Herstellung von Straßeneinläufen und Anschluss an Sammelleitungen,
— Herstellung von Beschilderungen,
— Herstellung von Fahrbahnmarkierungen.
Hinweis: Der Ausbau der Verkehrsanlage erfolgt unter Verkehr.
Die Bauphasen sind momentan auf die Herstellung von Schnittstellenprojekten und deren aktuellem Zeitplan ausgerichtet. Treten hier Verzögerungen auf, kann die Bauzeit angepasst werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. unterschriebenes Formblatt „Angebot von Bauleistungen“
2. Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (http://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/ausschreibungen/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden_EU.pdf)
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter/die Bieterin selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (zwangsweise im Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter/von der Bieterin zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter/die Bieterin, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er/sie über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter/eine Bieterin oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Unterlagen, die der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Der Bieter/Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 2,5 Millionen EUR für Sachschäden und sonstige Schäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (siehe oben),
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; es wird ein unternehmerischer Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR gefordert,
3. Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen),
4. Urkalkulation (mindestens Formblatt 221 oder 222 Vergabehandbuchs Bund).
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter/von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm/ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterlagen, die der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Der Bieter/Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Referenzliste: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in der Größe und Art vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Die Referenzdarstellung muss neben der Bezeichnung, den erbrachten Leistungen und dem Auftragswert auch die Benennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin sowie eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten beinhalten
2. Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin/der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin/vom Bieter beabsichtigt)
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie dem Unternehmen des Bieters angehören oder nicht: Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ge-sondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (rein informatorisch),
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner/ihrer Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (nur informativ als Aufstellung),
3. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (nur informativ als Aufstellung),
4. Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht: Benennung des Entsorgungsweges und der Entsorgungsstelle,
5. Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)4,
6. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen/Bewerber oder Bieterinnen/Bieter die vorgegebenen Normen der Qualitätssicherung erfüllen:
a) Transportgenehmigung zur Beförderung kontaminierter Böden,
b) Nachweis der Sachkunde nach BGR 128, Arbeit in kontaminierten Bereichen, mindestens des Bauleiters und des Poliers für die Bodensanierung.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter/von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm/ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterlagen, die der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU Absatz 1 VOB/A von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieterinnen und Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland bis zum 29. März 2021 um 12.00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DYC9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.