Rahmenvertrag über die Lieferung von Holzpellets für die Chiemgau-Klinik in Marquartstein Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 1.892.281
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Holzpellets für die Chiemgau-Klinik in Marquartstein
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Holzpellets für die Chiemgau-Klinik in Marquartstein.
Im Jahr 2020 wurden durchschnittlich 300 Tonnen Holzpellets abgerufen.
Der Abruf erfolgt bedarfsabhängig; der genaue Bedarf kann aufgrund unvorhersehbarer wetterabhängiger Heizerfordernisse nicht festgelegt werden. Eine Konkretisierung (Näherung) erfolgt durch die Vorjahresverbräuche. Die genannten Abrufmengen dienen lediglich als Orientierungswerte und Kalkulationshilfe. Die tatsächlichen Mengen können sowohl nach unten als auch auf maximal 400 Tonnen pro Jahr nach oben abweichen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Marquartstein
Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Holzpellets für eine Holzfeuerungsanlage mit geringer Umweltbelastung und mit hoher Versorgungssicherheit für die genannte Rehabilitationsklinik.
Eine einvernehmliche Vertragsverlängerung über den 31.5.2022 hinaus ist für 3 Jahre möglich. Der Vertrag endet spätestens zum 31.5.2025, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Wird das genannte Auftragsvolumen ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4),
— die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 5).
Für den Fall der Auftragserteilung verpflichtet sich der Unterzeichner, eine Schadenshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je Schadensfall ([Betrag gelöscht] EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres), sofern noch nicht vorhanden, mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn abzuschließen und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen.
— der den Vergabeunterlagen beigefügte Nachweis Ortsbesichtigung (Anlage 1),
— die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit (Anlage 2),
— die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 3).
Soweit der Bewerber für die Auftragsdurchführung eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietergemeinschaftserklärung Anlage 6 inklusive der Anlage 6 a (Anlagen für die Bietergemeinschaftsmitglieder) zu verwenden.
Soweit der Bewerber für die Auftragsdurchführung beabsichtigt Unterauftragnehmer einzusetzen, ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Unterauftragnehmererklärung Anlage 7 zu verwenden.
Soweit der Bewerber für die Auftragsdurchführung beabsichtigt im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe Anlage 8 zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.