Rahmenvertrag Multifunktionsgeräteträger Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0141
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Multifunktionsgeräteträger
Rahmenvertrag über die Lieferung von Multifunktionsgeräteträgern und deren Anbaugeräten 2021-2025.
Multifunktionsgeräteträger
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Multifunktionsgeräteträger.
Kehrgutbehälter
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Kehrgutbehälter.
Frontbeseneinheit
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Frontbeseneinheit.
Winterdienststreuer
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Winterdienststreuer.
Winterdienstkehrwalze
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Winterdienstkehrwalze.
Wildkrautbürste
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Wildkrautbürste.
Leichter Kippwagen
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Mindestens 5 Leichter Kippwagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Im Angebot ist eine Freigabe zur Nutzung des Sonderkraftstoffes Aspen 4 des Motorenherstellers beizufügen.
— Die Anbaugeräte aus Los 2 – Los 7 müssen mit dem Grundgeräteträger Los 1 kompatibel sein.
— Im Angebot ist eine Freigabe zur Nutzung des Sonderkraftstoffes Aspen 4 des Motorenherstellers beizufügen.
— Die Anbaugeräte aus Los 2 – Los 7 müssen mit dem Grundgeräteträger Los 1 kompatibel sein.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.