Stadt Drensteinfurt – Objektplanung Gebäude KiTa Mondscheinweg Referenznummer der Bekanntmachung: 5386/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drensteinfurt
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48317
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drensteinfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD2UU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD2UU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Drensteinfurt – Objektplanung Gebäude KiTa Mondscheinweg

Referenznummer der Bekanntmachung: 5386/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Drensteinfurt plant und erschließt derzeit den 1. Bauabschnitt des neuen Baugebietes Mondscheinweg. Dadurch entsteht in Drensteinfurt ab 2023 der Bedarf für eine mind. dreigruppige KiTa. Die Anlage soll zentral im Neubaugebiet Mondscheinweg, zwischen dem ersten und zweiten Bauabschnitt auf einer Gemeinbedarfsfläche errichtet werden. Diese Fläche wird derzeit als Agrarfläche bewirtschaftet. Das Grundstück für die Kita gehört der Stadt und hat eine Fläche von ca. 2 800 m2 wobei das Baufenster eine Fläche von 1 650 m2 aufweist. Der Standort liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 1.43 „Mondscheinweg“. Das Wohngebiet Mondscheinweg wird in Anlehnung an eine Klimaschutzsiedlung im Sinne der Energieagentur NRW und anhand eines eigenen städtischen Klimaschutzkonzeptes geplant und realisiert. Teil dieser Realisierung ist auch der Bau eines zentralen Nahwärmenetzes, dass das ge-samte Baugebiet mit Heizenergie versorgen wird. Weiterhin zeichnet sich das Baugebiet sowohl baulich als auch in seiner späteren Nutzerstruktur durch eine hohe Vielseitigkeit aus.Zur ausreichenden Versorgung beabsichtig die Stadt Drensteinfurt den Bau einer Kindertagesstätte mit 4 Gruppen in zentraler Lage des Baugebietes. In Verbindung mit dem kurzen Zeitrahmen dieser Baumaßnahme werden hier Holzrahmen-, Fertigteil-, Modulweisen etc. als Bauform angestrebt. Ausgeschrieben werden zunächst die Objektplanungsleistungen Gebäude für die Planung des Vorhabens.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71210000 Beratungsdienste von Architekten
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71223000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Hauptort der Ausführung:

Drensteinfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Baufenster für die zu planende KiTa ist aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. Es ist eine zweigeschossige Bauausführung vorgesehen mit der Option zur Aufnahme eines dritten Vollgeschosses.Da langfristig ein weiterer öffentlicher Baukörper ähnlicher Größe auf dem zur Verfügung stehenden Baugrundstück entstehen könnte, muss das Gebäude flächensparend auf der östlichen Hälfte des Grundstückes errichtet werden. Ein direkter baulicher Anschluss zu einem zukünftig entstehenden Gebäude sollte konzeptionell eingeplant werden. Das KiTa-Gebäude soll mittelfristig um eine weitere, fünfte Gruppe, erweitert werden können. Ziel der Planung ist es, dass das Mindestraumprogramm des LWL bzw. LVR umgesetzt wird. Zusätzlich benötigte Räume und Flächen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.Ein weiteres Ziel der Planung ist eine schnellstmögliche Umsetzung der wirtschaftlichsten Ausführungsart, weswegen eine Ausführung in Modulbauweise in Betracht zu ziehen ist. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Planungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Objektplanung Gebäude. Beauftragt werden sollen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/05/2021
Ende: 01/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte und gewünschte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.4.2016) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für einen in Bauausführung befindlichen oder fertiggestellten Neubau einer KiTa oder eines vergleichbaren der Kinderbetreuung dienenden Gebäudes, bei denen mindestens eine Leistungsphase des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde,das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1,25 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.

2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, gegliedert in die Gruppen Inhaber/Geschäftsführung, festangestellte Mitarbeiter und freiberufliche Mitarbeiter, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.

Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.

Die Anzahl festangestellter oder als Inhaber/Geschäftsführer tätiger Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/04/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD2UU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2021

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