Stadt Drensteinfurt – Objektplanung Gebäude KiTa Mondscheinweg Referenznummer der Bekanntmachung: 5386/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drensteinfurt
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48317
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drensteinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Drensteinfurt – Objektplanung Gebäude KiTa Mondscheinweg
Die Stadt Drensteinfurt plant und erschließt derzeit den 1. Bauabschnitt des neuen Baugebietes Mondscheinweg. Dadurch entsteht in Drensteinfurt ab 2023 der Bedarf für eine mind. dreigruppige KiTa. Die Anlage soll zentral im Neubaugebiet Mondscheinweg, zwischen dem ersten und zweiten Bauabschnitt auf einer Gemeinbedarfsfläche errichtet werden. Diese Fläche wird derzeit als Agrarfläche bewirtschaftet. Das Grundstück für die Kita gehört der Stadt und hat eine Fläche von ca. 2 800 m2 wobei das Baufenster eine Fläche von 1 650 m2 aufweist. Der Standort liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 1.43 „Mondscheinweg“. Das Wohngebiet Mondscheinweg wird in Anlehnung an eine Klimaschutzsiedlung im Sinne der Energieagentur NRW und anhand eines eigenen städtischen Klimaschutzkonzeptes geplant und realisiert. Teil dieser Realisierung ist auch der Bau eines zentralen Nahwärmenetzes, dass das ge-samte Baugebiet mit Heizenergie versorgen wird. Weiterhin zeichnet sich das Baugebiet sowohl baulich als auch in seiner späteren Nutzerstruktur durch eine hohe Vielseitigkeit aus.Zur ausreichenden Versorgung beabsichtig die Stadt Drensteinfurt den Bau einer Kindertagesstätte mit 4 Gruppen in zentraler Lage des Baugebietes. In Verbindung mit dem kurzen Zeitrahmen dieser Baumaßnahme werden hier Holzrahmen-, Fertigteil-, Modulweisen etc. als Bauform angestrebt. Ausgeschrieben werden zunächst die Objektplanungsleistungen Gebäude für die Planung des Vorhabens.
Drensteinfurt
Das Baufenster für die zu planende KiTa ist aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. Es ist eine zweigeschossige Bauausführung vorgesehen mit der Option zur Aufnahme eines dritten Vollgeschosses.Da langfristig ein weiterer öffentlicher Baukörper ähnlicher Größe auf dem zur Verfügung stehenden Baugrundstück entstehen könnte, muss das Gebäude flächensparend auf der östlichen Hälfte des Grundstückes errichtet werden. Ein direkter baulicher Anschluss zu einem zukünftig entstehenden Gebäude sollte konzeptionell eingeplant werden. Das KiTa-Gebäude soll mittelfristig um eine weitere, fünfte Gruppe, erweitert werden können. Ziel der Planung ist es, dass das Mindestraumprogramm des LWL bzw. LVR umgesetzt wird. Zusätzlich benötigte Räume und Flächen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.Ein weiteres Ziel der Planung ist eine schnellstmögliche Umsetzung der wirtschaftlichsten Ausführungsart, weswegen eine Ausführung in Modulbauweise in Betracht zu ziehen ist. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Planungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Objektplanung Gebäude. Beauftragt werden sollen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte und gewünschte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.4.2016) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für einen in Bauausführung befindlichen oder fertiggestellten Neubau einer KiTa oder eines vergleichbaren der Kinderbetreuung dienenden Gebäudes, bei denen mindestens eine Leistungsphase des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde,das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1,25 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, gegliedert in die Gruppen Inhaber/Geschäftsführung, festangestellte Mitarbeiter und freiberufliche Mitarbeiter, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl festangestellter oder als Inhaber/Geschäftsführer tätiger Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD2UU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland