Grünpflegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20145 e VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflegearbeiten
Grünpflegearbeiten in allen städtischen Liegenschaften.
Schule und andere Einrichtungen
Stadtgebiet Troisdorf
Troisdorf
Grünpflegearbeiten.
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens bis zum 31.3.2025.
Kindertagesstätten
Stadtgebiet Troisdorf
Troisdorf
Grünpflegearbeiten.
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens bis zum 31.3.2025.
Flüchtlingsunterkünfte
Stadtgebiet Troisdorf
Troisdorf
Grünpflegearbeiten.
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens bis zum 31.3.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflege an städtischen Gebäuden für 2021 und 2022
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflege an städtischen Gebäuden für 2021 und 2022
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rasenmähen an städtischen Flüchtlingsunterkünften für 2021 und 2022
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DYCG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/ve
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.