Bundesministerium der Verteidigung in Bonn auf der Hardthöhe — Neubau Behördenkantine — Haus 209 — Betonwerksteinarbeiten (852/20) Referenznummer der Bekanntmachung: 852/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesministerium der Verteidigung in Bonn auf der Hardthöhe — Neubau Behördenkantine — Haus 209 — Betonwerksteinarbeiten (852/20)
Siehe II.2.4 — Beschreibung der Beschaffung — Betonwerksteinarbeiten
Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 150
53123 Bonn
Betonwerksteinarbeiten
Menge oder Umfang
— ca. 307 m2 Betonwerkstein verlegen im Quadratverband im Terrassengang,
— ca. 307 m2 Gefälledämmschicht mit einer Neigung von 2-2,5 % im Terrassengang.
Kurze Information zum Baukörper:
Stahlbetonbau mit 2 Geschossen in Hanglage auf einer Grundfläche von ca. 60,00 m x 30,00 m als Behördenkantine mit Speisesaal, Kaffeestube und Großraumküche im Erdgeschoss sowie Neben- und Technikräumen im Untergeschoss.
Die Geschosse werden über ein Treppenhaus und 2 Lastenaufzüge miteinander verbunden.
Das Dach wird als Stahlbetonflachdach ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesministerium der Verteidigung in Bonn auf der Hardthöhe — Neubau Behördenkantine — Haus 209 — Betonwerksteinarbeiten (852/20)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kottenheim
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei derVergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 10.9.2020
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind denVergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert undkönnen Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Ab dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabeerfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. EineTeilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de