Gym. Otto-Pankok — Lärmschutzwände Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2020-4374
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gym. Otto-Pankok — Lärmschutzwände
Die Stadt Mülheim an der Ruhr beabsichtigt den Umbau mit Innenraumsanierung des Schulstandortes des Otto-Pankok-Gymnasiums. Die Schule besteht aus einem 5-geschossigen, unterkellerten Hauptgebäude in Betonskelettbauweise, einem eingeschossigen Verbindungsbau (Forum) und einer Sporthalle in Stahlskelettbauweise mit einem angegliederten eingeschossigen Umkleidetraktes. Der bestehende Gebäudekomplex wird um ein Neubau erweitert.
Das Gesamtprojekt umfasst einen Teilneubau und Anbau an ein in Betrieb laufendes Schulgebäude sowie die Gesamtsanierung des Bestandes und die Neugestaltung des Schulhofes im innerstädtischen Bereich. Der Teilneubau und Anbau ist in L-Form als 3 bis 5-geschoßigen Schulgebäude um das Bestandsgebäude „Forum“ der Schule geplant. Für den Teilneubau müssen ca. 90 Bohrpfähle in den Boden eingebracht werden. Für die Bohrpfahlarbeiten sind Lärmschutzwände zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung zu errichten.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Herrichtung von mobilen Lärmschutzwänden auf dem Baufeld. Die Wände sind nur für einige Wochen vorzuhalten (siehe LV) und zum Abschluss der Bohrpfahlarbeiten wieder zurückzubauen. Die Wände sind gemäß Lärmschutzgutachten und beigefügtem Übersichtsplänen (siehe Anlagen) in 2 Bauphasen zu errichten.
Der AN hat eine eigene Montageplanung zu erstellen.
Zu II.2.7).
Die Lärmschutzwände sind für den 1.BA Osterferien 2021 innerhalb der 11.KW (15.03. – 21.3.2021) zu errichten. Sie müssen zwingend am 21.3.2021 vollumfänglich in Nutzung gehen können.
Die Lärmschutzwände sind für den 2.BA Sommerferien 2021 innerhalb der 25.KW (21.06. – 27.6.2021) zu errichten. Sie müssen zwingend am 27.6.2021 vollumfänglich in Nutzung gehen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gym. Otto-Pankok — Lärmschutzwände
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, x 84, d 84, p 84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
— „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr,
— Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.
— Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird,
— Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235) vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
— Formblätter (VHB) 221 bzw. 222, ggf. Formblatt (VHB) 223. Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet,
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Einkommensteuergesetz ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO angefordert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB / A und 17 VOB / B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB / B maßgebend.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/222134) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.