Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 089 2021 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug
Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und Transport aller Fraktionen wie Hausabfällen, Bioabfällen und Papier (PPK) genutzt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und Transport aller Fraktionen wie Hausabfällen, Bioabfällen und Papier (PPK) genutzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Da es zurzeit aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung gibt, werden Eröffnungstermine ab sofort ohne Vertreter von bietenden Firmen durchgeführt (entsprechend § 14 VOB/A, d. h. Verfahren wie bei Zulassung ausschließlich elektronischer Angebote).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514410
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.