Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon Referenznummer der Bekanntmachung: 21-03-04-023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brilon.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon
Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon. Lieferzeitraum 2022-2023 mit Verlängerungsoption für 2024.
Lieferbeginn 1.1.2022.
Sondervertragsabnahmestellen
Stadtverwaltung Brilon
Am Markt 1
59929 Brilon
3 Sondervertragsabnahmestellen mit ca. 315 MWh/Jahr.
Tarifabnahmestellen
Stadtverwaltung Brilon
Am Markt 1
59929 Brilon
123 Tarifabnahmestellen mit ca. 947 MWH/Jahr.
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen
Stadtverwaltung Brilon
Am Markt 1
59929 Brilon
1 Sammelstraßenbeleuchtungsabnahmestelle mit ca. 623 MWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist über das Vergabeportal. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Teilnahmeantrag und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote sowie per E-Mail sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR79U9L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514110
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.