Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen – Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 097 2021 BO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen – Gebäudereinigung
Die Stadt Bad Oeynhausen beabsichtigt, die Gebäudereinigung für diverse Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen und Sporthallen, zum 01.08.2021 auf die Dauer von 4 Jahren, zu vergeben.
Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grundreinigungsleistungen.
Gegenstand der Unterhalts- und ggf. Grundreinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.
Die Stadt Bad Oeynhausen sucht mit dieser Ausschreibung einen Reinigungsdienstleister, der leistungs- und qualitätsorientiert arbeitet. Dies zeigt sich unter anderem durch konstante und regelmäßige Weiterbildung von Stammmitarbeitern, durch eine proaktive Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und durch eine effektive und effiziente Ausführung des Auftrages.
Ziel der Reinigungsleistungen soll es sein, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen.
Los 1 – Verwaltungsgebäude, Kitas und Diverse
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Reinigung von 5 Verwaltungsgebäuden, 2 Kindergärten, 3 Turnhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 Jugendeinrichtung, 1 Stadtbücherei, 1 Feuer- und Rettungswache.
Los 2 – Schulgebäude und Sporteinrichtung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Reinigung von 2 Sporthallen, 1 Hauptschule, 1 Realschule, 2 Sportlerheime.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514410
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.