6002047765-BwDLZ Augustdorf – Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und weiteren nicht gefährlichen Abfällen aus den Liegenschaften des BwDLZ Augustdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6002047765-BwDLZ Augustdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augustdorf
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]BwDLZ Augustdorf – Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und weiteren nicht gefährlichen Abfällen aus den Liegenschaften des BwDLZ Augustdorf
[removed]BwDLZ Augustdorf – Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und weiteren nicht gefährlichen Abfällen aus den Liegenschaften des BwDLZ Augustdorf.
Los 1 – Entsorgung im Standortbereich Augustdorf.
Augustdorf
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und weiteren nicht gefährlichen Abfällen aus den Liegenschaften des Standortbereiches Augustdorf:
— GFM-Rommel-Kaserne, GFM-Rommel-Straße, 32832 Augustdorf,
— Standortschießanlage Augustdorf, Lopshorner Weg, 32832 Augustdorf,
— Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf, Lopshorner Weg 49, 32832 Augustdorf,
— Abfallsammelplatz, Lopshorner Weg 49, 32832 Augustdorf.
Los 2 – Entsorgung in den Standortbereichen Höxter und Minden
Höxter und Minden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und weiteren nicht gefährlichen Abfällen aus den Liegenschaften der Standortbereiche Höxter und Minden:
— General-Weber-Kaserne, Brenkhäuser Straße 28, 37671 Höxter,
— Standortübungsplatz Brückfeld, Im Brückfeld, 37671 Höxter,
— Standortübungsplatz Bielenberg, Pionierstraße, 37671 Höxter,
— Dienstliegenschaft Höxter, Triftweg 2, 37671 Höxter,
— Standortschießanlage, Am Brunsberg, 37671 Höxter,
— Radarstation Auenhausen, Zum Röhn 2a, 33034 Brakel,
— Herzog-von-Braunschweig-Kaserne, Wettinerallee 15, 32429 Minden,
— Pionierübungsplatz Wasser, Weseraue 1, 32423 Minden,
— Pionierübungsplatz Lerbeck, Bergstr. 43a, 32457 Porta Westfalica.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB,
— aktueller Auszug aus dem Gewerbe-, Handels- oder Berufsregister (in Kopie).
— Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung.
— aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG mit allen Anlagen,
— aktueller Nachweis, dass die Vorbehandlungsanlage die Anforderungen der GewAbfV § 6 Abs. 1 und 3 erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit